16 September 2025
Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 einen Aktionsplan vorgelegt, mit dem sie die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in Europa verbessern will. Konkret plant sie hierzu unter anderem eine Änderung der CLP-Verordnung.
Der Plan ist Teil des EU-„Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit“, um die schwindende Wettbewerbsfähigkeit Europas im Vergleich zu den USA und China auszubremsen und das Wirtschaftswachstum im Binnenmarkt wieder anzukurbeln. Nachdem die Europäische Kommission im März 2025 Aktionspläne für die Automobil- und Stahlindustrie veröffentlichte, folgt nun der neu vorgelegte Aktionsplan für die Chemieindustrie.
Die Chemieindustrie gilt als zentraler Industriezweig: Über 96% aller Industriegüter basieren auf Chemikalien, was die Chemieindustrie zum viertgrößten Fertigungssektor der EU macht. Mit dem Aktionsplan sollen unter anderem Abhängigkeiten in der Lieferkette für kritische Chemikalien minimiert, Energiekosten für die Industrie gesenkt, steuerliche Anreize zur Steigerung der Nachfrage nach sog. sauberen Chemikalien geschaffen und die weitere Nutzung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) unter strengen Voraussetzungen ermöglicht werden.
Der dargestellte Aktionsplan und die damit einhergehende sogenannte „Omnibus-Verordnung“ befindet sich noch im Entwurfsstadium und wurde von der Europäischen Kommission am 8. Juli 2025 vorgelegt. Der Rat und das Parlament der Europäischen Union müssen dem Entwurf noch zustimmen. Im Zuge des hierfür anstehenden Trilogs zwischen Kommission, Rat und Parlament kann es durchaus noch zu weiteren inhaltlichen Änderungen am Entwurf kommen, sodass es die weiteren Entwicklungen sorgfältig zu beobachten gilt. Da die EU ihrem Aktionsplan hohes politisches Gewicht beimisst und sie mit der Omnibus-Verordnung Vorschriften ändern will, die ursprünglich ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten sollten, ist davon auszugehen, dass die Organe der EU das Gesetzgebungsverfahren zügig vorantreiben werden.
Mit dem vorgestellten Entwurf für eine weitere Omnibus-Verordnung wagt Brüssel die sprichwörtliche Rolle rückwärts. Auch wenn eine Entlastung der Chemieindustrie längst überfällig und die neue Initiative der EU insoweit begrüßenswert ist, sind die Leidtragenden der Initiative gewiss jene Unternehmen, die sich bereits auf die Umsetzung der neuen, im Jahr 2024 verabschiedeten Kennzeichnungsvorschriften eingestellt hatten. Zwar ist davon auszugehen, dass diese Unternehmen keine weiteren Anpassungen vornehmen müssen, um allen Anforderungen aus der CLP-Verordnung im Hinblick auf die Produktkennzeichnung und die Produktwerbung zu genügen. Mit Sicherheit aber hätten sich diese Unternehmen Aufwand sparen können.