Team
Hermann-Ulrich Viskorf, Steuerberater und Rechtsanwalt, ist seit April 2016 Mitglied des Steuerrechtsteams der Sozietät. Als Vizepräsident des Bundesfinanzhofs und Vorsitzender Richter des u.a. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, das Bewertungsrecht und die Grunderwerbsteuer zuständigen zweiten Senats des obersten deutschen Finanzgerichts hat er bis Mitte 2015 die Rechtsprechung in den vorgenannten Bereichen maßgeblich geprägt.
Aus seiner Feder stammen zahlreiche richtungsweisende Urteile sowie wiederholte Vorlagen des BFH an das Bundesverfassungsgericht zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes. Mit seiner herausragenden Expertise berät Viskorf insbesondere zu Unternehmensnachfolgen und privaten Vermögensnachfolgen, der Vermögensstrukturierung für vermögende Privatpersonen und zu grunderwerbsteuerlich relevanten Immobilientransaktionen und Umstrukturierungen. Seine jahrzehntelange Erfahrung als Finanzrichter ermöglicht ihm in der Gestaltungspraxis eine weitgehend gerichtsbeständige Beratung. Viskorf ist Autor führender Fachkommentare zur Erbschaftsteuer, dem Bewertungsgesetz und der Grunderwerbsteuer und Mitherausgeber der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), ebenso gefragter Vortragender auf den führenden steuerlichen Fachtagungen.
Seit 2016 | Of Counsel, Taylor Wessing |
2015 | Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze |
2008 | Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs |
2007 | Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof, Übernahme des Senatsvorsitzes im II. Senat |
1991 | Wahl zum Richter am Bundesfinanzhof, Zuweisung zum II. Senat (u.a. ErbSt und GrESt) |
1987 – 1989 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bundesfinanzhof |
1980 | Ernennung zum Richter am Finanzgericht Münster |
1979 | Associate, OLG Hamm |
1977 | Associate, Münster/Westf. |
1977 | Zweite Juristische Staatsprüfung, Düsseldorf |
1975 | Referendariat mit Wahlstation, FG Münster |
1974 | Erste Juristische Staatsprüfung, Münster |
1970 | Studium der Rechtswissenschaften, Münster, Tübingen |
Mitautor im Boruttau, GrEStG, 18. Auflage, 2016 Mitautor im Viskorf-Knobel-Schuck-Wälzholz, ErbStG/BewG, 4. Auflage, 2012 Schenkungsteuer bei Leistungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern oder Dritten; ZEV 2012, 442 Vollverschonung des Betriebsvermögens macht die Korrekturen beim Erbschaftsteuergesetz schwierig, DB 2015, Heft 17, M5 Die neue Konzernklausel des § 6a GrEStG, Die Steuerberatung 2010, 534 Besteuerung von Immobiliarvermögen nach der Erbschaftsteuerreform, ErbR 2009, 143 Neueste Rechtsentwicklungen an der Grenzlinie zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 2 GrEStG), Festschrift Spiegelberger, 2009, 518 Das Rechtsstaatsprinzip und der Wettstreit um den "richtigen" gemeinen Wert beim Betriebsvermögen, ZEV 2009, 591 Schenkungsteuer bei außerordentlichen Mitgliederleistungen an einen Verein, ZEV 2007, 291 Kunstgegenstände und Sammlungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, DStZ 2002, 881 |
Westfälischer Steuerkreis Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft Münchener Unternehmenssteuerforum (Vorstand) |
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