Volker Herrmann berät Mandanten in vertrags-, handels- und vertriebsrechtlichen Fragen. Ein wesentlicher Fokus seiner Praxis liegt auf der Beratung international tätiger Industrie- und Handelsunternehmen, unter anderem zur rechtlichen Gestaltung von Liefer- und Vertriebsbeziehungen, zum Einkauf und der Qualitätssicherung sowie zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen für seine Mandanten, sei es außergerichtlich, vor deutschen Gerichten oder in nationalen und internationalen Schiedsverfahren (ad hoc, DIS, ICC u.a.). Zu seinen Mandanten zählen nationale und internationale Unternehmen, überwiegend aus dem Automobil-, Transport-, Fertigungs- und Entertainmentsektor. Des Weiteren ist Volker Herrmann ein erfahrener Rechtsberater der öffentlichen Hand, der er insbesondere bei der Umsetzung komplexer und großvolumiger Infrastrukturprojekte vielfach unterstützend zur Seite stand.
Seit 2017 | Salary Partner, Taylor Wessing |
2014 – 2017 | Associate, Squire Patton Boggs LLP |
2008 – 2014 | Associate, Beiten Burkhardt |
2008 | Zulassung als Anwalt, Berlin |
2008 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Hanseatisches Oberlandesgericht, Hamburg |
2005 | LL.M., Trinity College, Dublin |
2004 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Europa–Universität Viadrina, Frankfurt |
2001 | Diploma, Business Law, University of Wales, Aberystwyth, Großbritannien |
Die elektronische Signatur und ihre Einsatzmöglichkeiten für digitale Vertragsschlüsse, in: NJW 2020, 2991 (gemeinsam mit Paul Voigt und Rita Danz) Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – praktische Hinweise zu Umsetzungsmaßnahmen für Unternehmen, BetriebsBerater 4/2019 (gemeinsam mit Paul Voigt und Jan Felix Grabenschröer) Update on influencer marketing – opportunities and pitfalls under German law, PlugIn – Wir denken das Recht der digitalen Zukunft, Ausgabe #19, März 2019 Vertrieb und Digitalisierung – Nachdenken. Querdenken. Neu denken., PlugIn – Wir denken das Recht der digitalen Zukunft, Ausgabe #18, Februar 2019 IT-basierte Risikoanalyse: von nice to have zu need to have, PlugIn – Wir denken das Recht der digitalen Zukunft, Ausgabe #18, Februar 2019 Sichere Vertragsverhandlungen mit dem Letter of Intent und dem NDA, unternehmer.de – News-Expertenwissen-Praxistipps, 28. Juli 2016 |
Englisch |
Am 12. Februar 2021 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte des Lieferkettengesetzes , das am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.
von Sebastian Rünz, LL.M. (Toronto) und Volker Herrmann, LL.M.
Am 12. Februar 2021 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte des Lieferkettengesetzes, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.
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