Ab August 2022 müssen Arbeitsverträge zusätzliche Angaben zu Kündigung oder Probezeit enthalten. Viele Arbeitgeber wissen das nicht – und riskieren hohe Strafen. Arbeitsrechtsexperte Kilian Friemel im Interview mit DER SPIEGEL.
Kilian Friemel treibt derzeit häufiger den Puls seiner Mandanten nach oben: Dazu muss Friemel, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der arbeitgebernahen Kanzlei Taylor Wessing, nur mit ihnen über eine EU-Richtlinie (2019/1152) sprechen, die er einen »bürokratischen Wahnsinn« nennt. Ihren Auftrag trägt sie bereits im Namen, sie soll für »transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen« sorgen.
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