Als Merkmal der Business Judgment Rule iSv § 93 I 2 AktG ist die angemessene Informationsgrundlage von hoher praktischer Bedeutung für die Entscheider in Exekutiv- und Aufsichtsorganen deutscher Kapitalgesellschaften. Taylor Wessing-Partner Nikolaus Plagemann beleuchtet die sorgfaltsgemäße Entscheidungsfindung und angemessene Informationsgrundlage in einer VUCA-Umgebung.
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