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Dr. Christian Frank, Licencié en droit (Paris II / Panthéon-Assas)

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30. September 2022

Neue Studie der EU Kommission zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

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Die EU Kommission hat am 13. September ihre Studie zum Rechtsschutz von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der Datenwirtschaft veröffentlicht:

https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/c0335fd8-33db-11ed-8b77-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-268790874

Es ist eine empirische Untersuchung mit Schwerpunkt in den Sektoren Automotive, Pharma/Life Sciences, Energie und Versorger sowie Finanzdienstleistungen. Die Autoren haben untersucht, inwieweit die EU Geschäftsgeheimnis Richtlinie auf Daten anwendbar ist, die Unternehmen in der Praxis untereinander austauschen und wie diese Unternehmen Geschäftsgeheimnisse tatsächlich nutzen.

Demzufolge ist die tatsächliche und wirtschaftliche Bedeutung dieser Daten in den vergangenen Jahren gestiegen, während der Schutz und die Verwertung geteilter Daten über Geschäftsgeheimnisse weiterhin deutlich hinterherhinken. Es fehle an Expertise in den Unternehmen, was den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen angeht. Die EU Geschäftsgeheimnis Richtlinie habe neues Recht geschaffen; zudem würden sich entsprechende IP-Managementpraktiken derzeit erst entwickeln. Bei vielen Unternehmen herrsche Unsicherheit über die Auslegung maßgeblicher Bestimmungen der Richtlinie - etwa zu den Anforderungen an „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“. Gleiches gelte für die Durchsetzungsmöglichkeiten - auch weil richterliche Entscheidungen fehlen.

Der Befund deckt sich mit unseren Erfahrungen. Sie haben dazu veranlasst, mit dieser Serie unserseits einen Beitrag hierfür zu leisten.

Die Autoren der Studie haben drei Handlungsempfehlungen erarbeitet:

  1. Unternehmen sollten ihre Kenntnisse über in der Anwendung von Geschäftsgeheimnissen auf geteilte Daten erhöhen und hierfür in Maßnahmen und Training zu investieren.
  2. Mögliche Unklarheiten bei der Interpretation der EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen seien zu reduzieren, wofür die Autoren Erläuterungen zur oder eine Änderung der Richtlinie vorschlagen.
  3. Schließlich solle der Rechtsrahmens verbessert werden, der für die praktische Anwendung von Geschäftsgeheimnissen relevant ist. Hierbei sehen die Autoren das Arbeitsrecht, das Strafrecht und das Wettbewerbsrecht im Fokus.

Wir gehen nicht davon aus, dass die Studie den überfälligen, in Art. 18 der Richtlinie erwähnten Bericht des EUIPO ersetzen soll und den wir alle mit Spannung erwarten.

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