Mit der Einführung des Lieferkettengesetzes werden zahlreiche Sorgfaltspflichten in Zulieferketten gesetzlich verpflichtend. Unternehmen müssen aktiv werden, um zeigen zu können, dass sie nachhaltig und sozial gerecht wirtschaften. Damit einher geht häufig die Erhebung von „sensiblen“ Daten. Arbeitgeber bedienen sich hierbei zunehmend spezifischer Apps und anderen Technologien. Diese werden in der Regel von Drittanbieter bereitgestellt und befragt werden Mitarbeiter, die sich außerhalb der EU befinden. Wer ist hierbei für die Daten verantwortlich und welche Datenschutzrechte gelten hier?
Diese und weitere Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit und Datenschutz beantworten Wiebke Reuter und Mona Wrobel gemeinsam mit ihrer Kollegin und Datenschutzexpertin Rita Danz, Maître en droit, in der aktuellen Folge ihres Podcasts DATA DATE.
Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Verarbeitung von Corona-Impfnachweisen durch Privatunternehmen