7. Mai 2021
Die Digitalisierung hat den Vertrieb bereits sehr verändert: Vertrieb erfolgt losgelöst von Ort und Zeit, obschon sich Gewohnheiten langsam ändern: Einkaufstag Nummer eins ist auch 2021 der Samstag – off- wie online. Gleichwohl: Die Digitalisierung treibt die Hersteller weiter zur Vertikalisierung, zum Direkt- und damit zum Dualvertrieb. Der Hersteller wird zum Händler – und tritt in Konkurrenz zu seinen Vertriebsmittlern, die vielfach schon lange online sind.
Die Europäische Kommission schlägt einen neuen Rechtsrahmen vor: das Digitale Dienste-Paket („Digital Services Package“), bestehend aus dem Digital Services Act-Entwurf („DSA-E“) (I.) sowie dem Digital Markets Act-Entwurf („DMA-E“) (II.1.). Parallel läuft die Regulierung des deutschen Gesetzgebers: Einerseits vorweggehend, mit der seit 19.1.2021 geltenden GWB-Novelle (dazu II.2.), andererseits nachziehend, mit der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie der Warenkauf-Richtlinie (III.). Bei derart gehäuften Gesetzesvorhaben stellt sich die Frage nach dem Umsetzungsaufwand – und ergänzend: Wie läuft die weitere Entwicklung der digitalen Distribution (IV.)?
von mehreren Autoren
OLG Köln zur Reichweite und Grenzen des § 86 I HGB