30. November 2021
Behörden, die nach dem Wettbewerbsregistergesetz zur Mitteilung von Rechtsverstößen verpflichtet sind, müssen ihrer Pflicht ab dem 1. Dezember 2021 nachkommen. Bereits registrierte Behörden können ab diesem Datum bereits Eintragungen zu Bietern abfragen, eine Abfragepflicht gilt aber erst ab dem 1. Juni 2022.
Noch nicht registrierte Stellen können ihren Registrierungsantrag nun auch auf vereinfachtem Wege über ein De-Mail-Postfach nach De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) beim Bundeskartellamt einreichen.
Damit ist eine weitere Etappe der Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters abgeschlossen. Im Frühjahr 2021 hatte das Bundeskartellamt als Registerbehörde den Betrieb des Wettbewerbsregisters mit dem Start der Registrierung öffentlicher Auftraggeber abgeschlossen.
Das Bundeskartellamt hat am 25. November 2021 Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem neuen Wettbewerbsregister und Praktische Hinweise für einen Antrag auf Löschung veröffentlicht.
Mit dem Wettbewerbsregister soll öffentlichen Auftraggebern eine zentralisierte, digitale Informationsquelle für die Prüfung eröffnet werden, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Führt ein Unternehmen, zu dessen Lasten ein solcher Rechtsverstoß im Wettbewerbsregister eingetragen ist, erfolgreich sog. Selbstreinigungsmaßnahmen durch, kann das Bundeskartellamt die Eintragung vorzeitig löschen. Dazu prüft das Bundeskartellamt auf Antrag des Unternehmens die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen. Mit den Leitlinien und Praktischen Hinweisen soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen eine praktische Hilfestellung für die Antragstellung gegeben werden. Die Leitlinien zur vorzeitigen Löschung wegen Selbstreinigung und die Praktischen Hinweise für einen Antrag sind auf der Internetseite des Bundeskartellamts hinterlegt.
Bei Fragen zum Wettbewerbsregister oder dem Registrierungsverfahren stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Überblick über beschlossene Maßnahmenpakete und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
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von Dr. Michael Brüggemann und Johannes Schaadt-Wambach, LL.M. (Prag)
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