Autoren

Dr. Michael Brüggemann

Partner

Read More

Dr. Melanie von Dewall

Senior Associate

Read More
Autoren

Dr. Michael Brüggemann

Partner

Read More

Dr. Melanie von Dewall

Senior Associate

Read More

19. März 2021

Vereinigten Staaten und EU setzen verhängte Strafzölle wegen Subventionen für Airbus und Boeing aus

  • Briefing

Die EU und die Vereinigten Staaten haben die im Streit um die Subventionen für Airbus und Boeing verhängten Strafzölle mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/425 DER KOMMISSION vom 9. März 2021 zur Aussetzung der nach der Entscheidung über eine Handelsstreitigkeit im Rahmen der Streitbeilegungsvereinbarung der Welthandelsorganisation mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen betreffend bestimmte Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika ausgesetzt (VO). Man hat sich darauf geeinigt, die Strafzölle zunächst für vier Monate ab Bekanntgabe der Verordnung vom 11. März 2021 bis zum 11. Juli 2021 auszusetzen (Art. 1 VO). Die vorübergehende Aussetzung erfolgt, um eine Lösung für den seit Jahren schwelenden Konflikt zu finden, teilte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 5. März 2021 nach einem Telefonat mit dem neuen amerikanischen Präsidenten Joe Biden offiziell mit (Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen). Gemäß des US-Durchführungsaktes werden ebenfalls ab 11. März 2021 die zusätzlichen Zölle auf Waren der Europäischen Union für einen Zeitraum von vier Monaten (bis 11. Juli 2021) ausgesetzt. Die Entscheidung sei ein „Symbol für einen Neustart“ der transatlantischen Beziehungen.

Für die Exportwirtschaft in der EU ist dies ein Lichtblick. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat in den vergangenen Jahren mehrmals entschieden, Airbus und Boeing würden unrechtmäßig mit Milliardensummen subventioniert. Im Jahr 2019 genehmigte die WTO den Amerikanern Strafzölle in Höhe von USD 7,5 Mrd. auf EU-Einfuhren. Daraufhin führten die Vereinigten Staaten entsprechende Zölle am 18. Oktober 2019 ein. Die betreffenden EU-Mitgliedstaaten haben zwischenzeitlich alle erforderlichen Schritte für die Einhaltung der WTO-Entscheidung unternommen. Daraufhin erlaubte die WTO auch der EU Importzölle von EUR 3,4 Mrd. gegen die USA zu verhängen. Die EU bemühte sich zwar um eine Einigung mit den Vereinigten Staaten, die es ihr ermöglicht hätte, die Einführung dieser Zölle zu vermeiden. Da die Vereinigten Staaten damals zu einer Verhandlungslösung mit sofortiger Aufhebung der US-Zölle nicht bereit waren, beschloss die EU mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646 der Kommission vom 7. November 2020 über handelspolitische Maßnahmen betreffend bestimmte Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach der Entscheidung über eine Handelsstreitigkeit im Rahmen der Streitbeilegungsvereinbarung der Welthandelsorganisation die Verhängung ihrer Gegenmaßnahmen.


Call To Action Arrow Image

Newsletter-Anmeldung

Wählen Sie aus unserem Angebot Ihre Interessen aus!

Jetzt abonnieren
Jetzt abonnieren

Related Insights

Competition, EU & Trade

Sanktions-Compliance: Welche Pflichten gelten für mein Unternehmen?

1. März 2024
Briefing

von mehreren Autoren

Klicken Sie hier für Details
Competition, EU & Trade

„No Russia Clause“ – Ab März 2024 erhöhte Anforderungen an eine wirksame Sanctions Compliance Organisation

2. Februar 2024
Briefing

von mehreren Autoren

Klicken Sie hier für Details
Competition, EU & Trade

Investitionskontrolle ab 1. Januar 2024 gebührenpflichtig

29. Dezember 2023
Quick read

von mehreren Autoren

Klicken Sie hier für Details