Autor

Mag. Martin Eckel, LL.M.

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16. April 2020

Geplantes Investitionskontrollgesetz prüft Anteilserwerbe von Unternehmen aus EU-Ausland

Die Bundesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, dass ein sogenanntes Investitionskontrollgesetz in Vorbereitung ist. Dieses wird eine Melde- und Genehmigungspflicht für bestimmte Investitionen aus dem EU-Ausland ab einem Anteilserwerb von zehn Prozent an heimischen Unternehmen vorsehen. Bislang gab es lediglich eine Kontrolle für Beteiligungen ab 25 Prozent. Geplant ist ein rasches Inkrafttreten des Gesetzes, da insbesondere durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschwächte Unternehmen vor der unfreundlichen Übernahme durch ausländische Investoren geschützt werden sollen.

Bestehender Kontrollmechanismus durch das Außenwirtschaftsgesetz

Derzeit sieht das Außenwirtschaftsgesetz die Pflicht zur Einbringung eines Genehmigungsantrages für Beteiligungen an österreichischen Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten vor, wenn der Erwerber nach Abschluss der Transaktion einen Anteil von mindestens 25 Prozent oder mehr der Stimmrechte am Zielunternehmen hält. Diese Schwelle soll nunmehr auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Melde- bzw. Prüfpflicht gilt derzeit nur für bestimmte, in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Unternehmen. Dazu zählen unter anderem die Verteidigungsgüterindustrie, die Energie- und Wasserversorgung, Verkehr sowie Telekommunikation.

Neuerungen durch das Investitionskontrollgesetz

Mit dem Innovationskontrollgesetz sollen nun besonders auch Unternehmen geschützt werden, die sich z.B. mit künstlicher Intelligenz oder Robotics befassen. Ziel des neuen Gesetzes ist daher die Verhinderung des Verlusts von Know-how, Technologie und Innovation an ausländische Investoren und damit die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Die Meldung des Anteilserwerbs soll unabhängig von der Größe des österreichischen Unternehmens erfolgen, sodass auch Start-ups erfasst werden. Geprüft werden die Anteilserwerbe laut Bundesregierung durch ein Gremium bestehend aus Mitgliedern des Finanz-, Wirtschafts-, Innovations- und Außenministeriums.

Investitionskontrolle als EU-weites Thema

Vorbild für das neue Investitionskontrollgesetz ist Deutschland, wo bereits Ende 2018 die Schwelle zur Überprüfung von Anteilserwerben an sicherheitsrelevanten Infrastrukturen durch Investoren aus Drittstaaten auf 10 Prozent herabgesetzt wurde. Durch eine weitere Novelle des deutschen Außenwirtschaftsrechts soll nun auch eine Meldepflicht und Prüfmöglichkeit für den Erwerb kritischer Technologien eingeführt werden. Anstoß für die Gesetzesänderungen war einerseits die chinesische Übernahme des führenden deutschen Roboterherstellers Kuka, wodurch Befürchtungen vor einem Ausverkauf deutscher Technologie verstärkt wurden. Andererseits ist im April 2019 die EU-Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde unter anderem ein Kooperationsmechanismus geschaffen, im Rahmen dessen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission Informationen betreffend ausländische Investitionen austauschen können. Zudem werden in der Verordnung Bereiche genannt, in denen die EU-Mitgliedsstaaten ausländische Direktinvestitionen einer Kontrolle unterziehen können. Darunter fallen auch kritische Technologien einschließlich künstlicher Intelligenz, Robotik und Cybersicherheit.

Zeitplan

Angesichts der momentanen wirtschaftlichen Krise durch COVID-19 sind viele Unternehmen angreifbar, weshalb die Bundesregierung nun rasch handeln möchte. Das Investitionskontrollgesetz soll noch vor dem Sommer vom Ministerrat beschlossen werden und in die Begutachtungsphase gehen.

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