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27. März 2020

Schnelle Beschaffungen für Krankenhäuser und andere Auftraggeber in Zeiten von Corona?

Die Corona-Pandemie hat fast alle Ebenen des Wirtschaftsgefüges erfasst und in einen Krisen-Modus versetzt. Bei der Bewältigung der Krise durch staatliche Stellen und öffentliche Auftraggeber stehen Schnelligkeit und pragmatische Lösungen im Vordergrund. Dennoch müssen die Grenzen des Vergabe- und Vertragsrechts beachtet werden. Bei der Beschaffung von Schutzbekleidung für Ärzte und Pflege-personal, Desinfektionsmittel, medizinischem Gerät oder Laborleistungen stellt sich für die öffentliche Hand, insbesondere Krankenhäuser, Kommunen und Rettungsdienste die Frage nach Verfahrenserleich-terungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWi“) hat in einem Rundschreiben vom 19. März erklärt, dass die Corona-Pandemie einen Dringlichkeitstatbestand darstellt, der ganz erhebliche Verfahrenserleichterungen bei Ausschreibungen im Ober- und Unterschwellenvergaberecht rechtfertigen kann (1.). Die EU-Kommission hat am 1. April Leitlinien zu der durch die Pandemie verursachten Notsi-tuation veröffentlicht, die schwerpunktmäßig auf Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbe in Fällen äußerster Dringlichkeit ausgerichtet sind (Amtsblatt der EU, 2020/ C 108 I/01). Mit zunehmenden Quarantäne-Maßnahmen in den Belegschaften der privaten Auftragnehmer realisieren sich in laufenden Vertragsverhältnissen zudem stetig die Risiken von Lieferausfällen oder Leistungsverzug. Hier besteht Unsicherheit darüber, welche Rechte den Beteiligten zustehen und welche Flexibilisierungsmöglichkeiten.

Im Dokument "Schnelle Beschaffungen für Krankenhäuser und andere Auftraggeber in Zeiten von Corona?"  finden Sie einen Überblick zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. 

Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen

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