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Dr. David Klein, LL.M. (Univ. of Washington), CIPP/E

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17. März 2020

Die Auswirkung von COVID-19 auf Unternehmen

Die Auswirkungen von COVID-19 sind mittlerweile massiv zu spüren und stellen Unternehmen branchenübergreifend vor extreme Herausforderungen. Um die Folgen der Pandemie für Unternehmen einzudämmen, können jetzt wichtige Weichen gestellt werden.

Vertragliche Abreden für die Lieferung von Waren können unter Umständen gekündigt werden oder zugesagte Lieferungen nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen. Lieferanten wie Abnehmer oder Zwischenhändler sollten genau prüfen, welche Optionen ihnen offenstehen bzw. welche Rechte sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen haben. Digitale Güter und Dienstleistungen sind naturgemäß in geringerem Maß von Lieferschwierigkeiten betroffen. Mittelfristig müssen Anbieter damit rechnen, dass durch die gesamtwirtschaftliche Lage vermehrt mit Zahlungsausfällen oder Projektverzögerungen bei kundenseitig nicht unternehmensrelevanten Diensten eintreten, so dass ggf. vertragliche Abreden anzupassen sind.

Wenn Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlauben, von zu Hause zu arbeiten, müssen die Anforderungen an die IT-Sicherheit, den Datenschutz sowie Dokumentations- und Löschpflichten gleichwohl sichergestellt werden. Datenverarbeitungen müssen nach den gesetzlichen und vertraglich zugesicherten Vorgaben erfolgen. Sofern die Systemlandschaft diese Anforderungen nicht bereits technisch vollumfänglich bei Remotezugriffen erfüllt, müssen ggf. zusätzlich organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Bestimmte Bereiche sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus dem Remotezugriff komplett ausgenommen.

Schließlich müssen Unternehmen beachten, dass beim Umgang mit möglichen COVID-19-Fällen im Unternehmen bzw. der Vorsorge gegen eine Ausbreitung im Unternehmen Gesundheitsdaten nur in beschränktem Maß verarbeitet werden dürfen. Die Datenschutzkonferenz hat hierzu die wesentlichen Informationen zusammengestellt. Teilweise können datensparsame Lösungen ohne Verarbeitung personenbezogener Daten unkomplizierter und gleich wirksam umgesetzt werden.

Weitere Hinweise zum „Arbeit-für-morgen-Gesetz“ vom 13. März 2020 sowie zu Kurzarbeit und anderen betrieblichen Maßnahmen erhalten Sie in unseren Webinaren (on demand) oder direkt bei Ihren Taylor Wessing-Ansprechpartnern.

Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen

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