Autor

Claudia Jonath

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29. Juli 2019

Gute Nachrichten für Frankreichs Arbeitsmarkt: Macrons Deckelung ist rechtsgültig

Nachdem Macrons Deckelung kontrovers diskutiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof Frankreich nun sein Urteil gesprochen.

Marcons Deckelung legt die Unter- und Obergrenze für Abfindungen bei ungerechtfertigten Kündigungen fest. Sie ist Teil des französischen Arbeitsgesetzbuchs. Seit 2018 haben verschiedene französische Arbeitsgerichte die Rechtsgültigkeit von Macrons Deckelung mit der Begründung angefochten, dass sie gegen europäisches Recht verstoße, da die Obergrenze keine "angemessene" Entschädigung zulasse. Der Oberste Gerichtshof Frankreichs (Cour de Cassation) wurde um eine formelle Stellungnahme (avis) gebeten und entschied, dass die Obergrenze mit europäischem Recht vereinbar sei: als Teil des französischen Arbeitsrechts legt sie eine gültige Tabelle für Entschädigungen fest, die im Falle ungerechtfertigter Entlassungen zu zahlen sind.

Der französische Arbeitsminister äußerte sich zu dem Urteil und wies darauf hin, dass die Gültigkeitserklärung Sicherheit für Existenzgründer und ausländischen Investoren schaffe, da diese die durch Arbeitsgerichte zugesprochene Entschädigungssumme im Voraus abschätzen können, sollte bei Entlassungen keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielt werden.

Seit 2018 ist die Zahl der Gerichtsverfahren in Frankreich mit der verbindlichen Einführung von Macrons Obergrenze deutlich gesunken, da die Parteien Einigungsverhandlungen und Mediation einem Streit vor Gericht vorziehen.

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