Autor

Dr. Joachim Mandl

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19. März 2019

Bestandsverträge prüfen!

Pflegeimmobilien-Pachtverträge: Schriftformheilungsklauseln sind unwirksam

Schriftformheilungsklauseln in langfristigen gewerblichen Mietverträgen sind unwirksam – so hat es der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes am 27. September 2017 (Az. XII ZR 114/16) entschieden. Die Entscheidung liegt nun mehr als ein Jahr zurück. Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt aber, dass diese enorm wichtige Entscheidung in der Immobilien- und der Gesundheitswirtschaft gleichwohl nicht oder nicht vollständig bekannt ist. Das erstaunt, weil sie Pachtverträge über Pflegeimmobilien, die regelmäßig für 20 Jahre und mehr abgeschlossen werden, genauso betrifft wie jeden anderen langfristigen gewerblichen Mietvertrag. Dieser Artikel soll daher Licht ins Dunkel bringen und klären, wie sich die Entscheidung in der Praxis auf Pachtverträge über Pflegeimmobilien auswirkt.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel Bestandsverträge prüfen!

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