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7. Februar 2019

Taylor Wessing gewinnt Rechtsstreit um die Whisky-Bezeichnung „Glen“: Kurzinterview mit Wiebke Baars

Frage: Das Landgericht Hamburg hat heute entschieden, dass ein deutscher Whisky nicht „Glen“ im Markennamen führen darf. Sie haben die Klägerseite, die Scotch Whisky Association, erfolgreich vertreten. Warum hat das Gericht so geurteilt?

Wiebke Baars: Die Nutzung von „Glen“ ist demnach eine irreführende Angabe zur Herkunft des deutschen Whiskys Glen Buchenbach. Das Wort „Glen“ bedeutet auf Gälisch „kleines Tal“ und ist gälisch/schottischen Ursprungs. Verbraucher könnten also fälschlicherweise bei „Glen“ an einen schottischen Whisky, einen „Scotch“, denken und nicht an einen deutschen Whisky.

Frage: Scotch ist also eine geschützte Bezeichnung?

Wiebke Baars: Der Begriff „Scotch Whisky“ ist eine von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung, ähnlich wie „Cognac“ oder „Calvados“ für Branntwein/Brand aus Frankreich.

Frage: Aber ist „Glen“ gleichzusetzen mit „Scotch“?

Wiebke Baars: Unsere Recherchen haben gezeigt, dass eine Vielzahl von Verbrauchern in Europa bei Glen im Zusammenhang mit Whisky an Scotch Whisky denken. Glen wird nahezu ausschließlich für "Scotch Whiskys" verwendet. Vor allem die bekannten, höherwertigen Whiskysorten aus Schottland führen diesen Namensbestandteil! Die EU-Spirituosenverordnung untersagt irreführende Angaben über die Herkunft eines Whiskys. „Glen“ darf somit nicht für einen deutschen Whisky benutzt werden, da hierdurch der falsche Eindruck über seinen Ursprung erweckt wird.

Auszüge aus einem dpa-Artikel zu dem Urteil:

Der Whisky "Glen Buchenbach" darf nicht länger so heißen, weil er nicht aus Schottland kommt. Das Landgericht Hamburg urteilte, mit dem Namensbestandteil "Glen" werde die besonders geschützte geografische Angabe "Scotch" beeinträchtigt.

Es folgte damit einer Klage der Scotch Whisky Association (SWA) der schottischen Whisky-Produzenten, wie ein Gerichtssprecher in Hamburg mitteilte.

Und "Glen", so die Schotten, stehe nun einmal für Whisky aus Schottland. "Unsere Mandanten sind glücklich", sagte Anwältin Wiebke Baars von der Rechtsanwaltsgesellschaft Taylor Wessing, die in dem Verfahren die schottische Seite vertrat. Es sei wichtig für die internationale Strategie der SWA, die schottische Whisky-Industrie zu schützen. Deshalb gehe sie auch im Ausland gegen Nachahmer und mögliche Irreführung vor.

Bei der Entscheidung des Hamburger Gerichts sei besonders hervorzuheben, dass falsche oder irreführende Angaben in der Bezeichnung des Produkts nicht durch klarstellende Hinweise auf der Verpackung ausgeglichen oder geheilt werden könnten. "Damit könnte man den Schutz der geografischen Herkunft zu leicht aushebeln", sagte Baars. "Der Gesetzgeber hat seinen Willen da sehr deutlich gemacht."

Für Interviewwünsche mit Wiebke Baars wenden Sie sich bitte an communications@taylorwessing.com

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