Autor

Dr. Cornelia Maetschke–Biersack

Partnerin

Read More
Autor

Dr. Cornelia Maetschke–Biersack

Partnerin

Read More

17. Januar 2019

WirtschaftsWoche am 16.01.2019 - „Bezos braucht jetzt besonderes Verhandlungsgeschick“

Die Scheidung von Amazon-Chef Jeff Bezos sollte nicht nur Milliardären eine Lehre sein. Auch Mittelständler und kleinere Betriebe können unter einer Trennung in der Geschäftsführung leiden. Wie man vorbeugen kann, weiß Cornelia Maetschke-Biersack von der Kanzlei TaylorWessing.

 

Frau Maetksche-Biersack, was hätten Sie Amazon-Gründer Jeff Bezos geraten, wenn er vor seiner Hochzeit zu Ihnen gekommen wäre?

Einen Ehevertrag abzuschließen – denn der regelt die Aufteilung des Vermögens im Falle einer späteren Scheidung. Das funktioniert allerdings nur, wenn die betreffende Rechtsordnung derartige Eheverträge überhaupt anerkennt, was gerade in den angelsächsischen Jurisdiktionen problematisch ist.

Bezos hat Amazon aber erst nach seiner Hochzeit gegründet.

Ja, deshalb war die Notwendigkeit eines Ehevertrags bei der Heirat womöglich noch nicht so offensichtlich. Spätestens nach der Unternehmensgründung hätte der Ehevertrag jedoch nachgeschoben werden müssen.

Gäbe es einen Rat, den Sie Bezos noch heute geben können, um seine Firma aus der Scheidung rauszuhalten?

Ohne Mitwirkung der Ehefrau wird das schwierig. Hier braucht Bezos jetzt besonderes Verhandlungsgeschick, damit sich die Ehefrau auf eine neue vertragliche Regelung einlässt. Juristen nennen das Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was regelt die?

Die Vermögensauseinandersetzung, und mit ihr wird das Unternehmen aus der Scheidung herausgehalten. Im Falle Bezos reden wir ja insgesamt über ein Riesenvermögen, so dass durchaus Verhandlungsspielraum besteht. Vielleicht gibt es andere Vermögensgegenstände wie zum Beispiel eine Ferienvilla, an der die Ehefrau besonderes hängt, und die man ihr im Gegenzug anbieten kann.

Das Problem haben nicht nur erfolgreiche Start-up-Gründer. Wie können sich Familienunternehmen schützen?

Die erste Weichenstellung treffen die Unternehmenslenker in ihrem Gesellschaftsvertrag. Verheiratete Gesellschafter müssen dafür sorgen, dass ihre Gesellschaftsbeteiligung im Falle einer Scheidung keinem Zugewinn- oder sonstigen Wertausgleich unterliegt - nämlich durch den Abschluss eines entsprechenden Ehevertrags. Das erleichtert es auch dem Ehepartner, einen Ehevertrag zu fordern. Denn andernfalls muss er befürchten, aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden.

Heißt das: Theoretisch müsste jedes Unternehmen, egal ob Zusammenschluss von Freiberuflern, Werbeagentur oder Kanzlei, so vorgehen?

Richtig, wobei man die Zugewinngemeinschaft ja auch nicht komplett verbieten muss. Es genügt, wenn die Ehepartner im Ehevertrag regeln, dass nur das betreffende Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen wird. Der Zugewinnausgleich wird dann so berechnet, als wäre das Unternehmen insgesamt nicht vorhanden.Alle anderen Vermögenswerte wie Immobilien oder Wertpapierdepots fallen hingegen weiter in den Zugewinnausgleich. So lässt sich die Regelung auch dem Ehepartner, der nicht im Unternehmen arbeitet, deutlich besser erklären. Der hat doch meistens durchaus Verständnis dafür, dass das Unternehmen vor Ausgleichsansprüchen im Scheidungsfall geschützt werden muss, um nicht schlimmstenfalls seine Existenz zu gefährden.

Und falls doch wirtschaftlich unerfahrene Eingeheiratete oder Familienfremde in die Unternehmensleitung gelangen?

Das kann nur passieren, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Beschränkung für nachfolgeberechtigte Personen enthält. Mitunter führt das zu Diskussionen über die Strategie oder dem schlimmsten Fall: dass der Betreffende seine Anteile verkaufen will – vielleicht sogar an Mitbewerber.

Haben Sie das schon erlebt?

Ja. Da gehörte drei Brüdern je ein Drittel eines Unternehmens und im Gesellschaftsvertrag stand, dass bestimmte Entscheidungen wie etwa die Aufnahme eines Kredits ab 100.000 Euro nur zulässig sind, wenn 75 Prozent zustimmen. Die Firma brauchte dringend 500.000 Euro Kapital für Investitionen. Nachdem einer der drei Brüder gestorben war und die Ehefrau als Erbin ins Unternehmen einrückte, blockierte die Frau alles. Das ist eine klassische Blockade – und schon stecken Unternehmen womöglich ganz schnell in der Krise.

Wie ging es aus?

In diesem Fall kamen die Mitgesellschafter auf die rettende Idee, einen Vertrauten der Witwe um Vermittlung zu bitten – das half.

Hier gehts zum Interview in der WirtschaftsWoche vom 16. Januar 2019.

Call To Action Arrow Image

Newsletter-Anmeldung

Wählen Sie aus unserem Angebot Ihre Interessen aus!

Jetzt abonnieren
Jetzt abonnieren