17. Januar 2019
Einen Ehevertrag abzuschließen – denn der regelt die Aufteilung des Vermögens im Falle einer späteren Scheidung. Das funktioniert allerdings nur, wenn die betreffende Rechtsordnung derartige Eheverträge überhaupt anerkennt, was gerade in den angelsächsischen Jurisdiktionen problematisch ist.
Ja, deshalb war die Notwendigkeit eines Ehevertrags bei der Heirat womöglich noch nicht so offensichtlich. Spätestens nach der Unternehmensgründung hätte der Ehevertrag jedoch nachgeschoben werden müssen.
Ohne Mitwirkung der Ehefrau wird das schwierig. Hier braucht Bezos jetzt besonderes Verhandlungsgeschick, damit sich die Ehefrau auf eine neue vertragliche Regelung einlässt. Juristen nennen das Scheidungsfolgenvereinbarung.
Die Vermögensauseinandersetzung, und mit ihr wird das Unternehmen aus der Scheidung herausgehalten. Im Falle Bezos reden wir ja insgesamt über ein Riesenvermögen, so dass durchaus Verhandlungsspielraum besteht. Vielleicht gibt es andere Vermögensgegenstände wie zum Beispiel eine Ferienvilla, an der die Ehefrau besonderes hängt, und die man ihr im Gegenzug anbieten kann.
Die erste Weichenstellung treffen die Unternehmenslenker in ihrem Gesellschaftsvertrag. Verheiratete Gesellschafter müssen dafür sorgen, dass ihre Gesellschaftsbeteiligung im Falle einer Scheidung keinem Zugewinn- oder sonstigen Wertausgleich unterliegt - nämlich durch den Abschluss eines entsprechenden Ehevertrags. Das erleichtert es auch dem Ehepartner, einen Ehevertrag zu fordern. Denn andernfalls muss er befürchten, aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden.
Richtig, wobei man die Zugewinngemeinschaft ja auch nicht komplett verbieten muss. Es genügt, wenn die Ehepartner im Ehevertrag regeln, dass nur das betreffende Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen wird. Der Zugewinnausgleich wird dann so berechnet, als wäre das Unternehmen insgesamt nicht vorhanden.Alle anderen Vermögenswerte wie Immobilien oder Wertpapierdepots fallen hingegen weiter in den Zugewinnausgleich. So lässt sich die Regelung auch dem Ehepartner, der nicht im Unternehmen arbeitet, deutlich besser erklären. Der hat doch meistens durchaus Verständnis dafür, dass das Unternehmen vor Ausgleichsansprüchen im Scheidungsfall geschützt werden muss, um nicht schlimmstenfalls seine Existenz zu gefährden.
Das kann nur passieren, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Beschränkung für nachfolgeberechtigte Personen enthält. Mitunter führt das zu Diskussionen über die Strategie oder dem schlimmsten Fall: dass der Betreffende seine Anteile verkaufen will – vielleicht sogar an Mitbewerber.
Ja. Da gehörte drei Brüdern je ein Drittel eines Unternehmens und im Gesellschaftsvertrag stand, dass bestimmte Entscheidungen wie etwa die Aufnahme eines Kredits ab 100.000 Euro nur zulässig sind, wenn 75 Prozent zustimmen. Die Firma brauchte dringend 500.000 Euro Kapital für Investitionen. Nachdem einer der drei Brüder gestorben war und die Ehefrau als Erbin ins Unternehmen einrückte, blockierte die Frau alles. Das ist eine klassische Blockade – und schon stecken Unternehmen womöglich ganz schnell in der Krise.
In diesem Fall kamen die Mitgesellschafter auf die rettende Idee, einen Vertrauten der Witwe um Vermittlung zu bitten – das half.
Hier gehts zum Interview in der WirtschaftsWoche vom 16. Januar 2019.