12. Juni 2018
Seit Juni 2017 bzw. November 2017 gelten im deutschen und österreichischen Fusionskontrollrecht sog. Transaktionswert-Schwellen.
In Deutschland besteht eine Anmeldepflicht, wenn der Wert der Gegenleistung EUR 400 Mio. übersteigt, das Zielunternehmen erhebliche Inlandsaktivitäten ausübt, die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit mehr als EUR 500 Mio. Umsatz erzielten und ein anderes beteiligtes Unternehmen Inlandsumsätze von mehr als EUR 25 Mio. erwirtschaftet hat. In Österreich besteht eine Anmeldepflicht, wenn der Wert der Gegenleistung für den Zusammenschluss mehr als EUR 200 Mio. beträgt, das zu erwerbende Unternehmen in erheblichem Umfang im Inland tätig ist, die beteiligten Unternehmen Umsatzerlöse von weltweit insgesamt mehr als EUR 300 Mio. erzielten und die beteiligten Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von insgesamt mehr als EUR 15 Mio. erzielten.
Die Transaktionswert-Schwellen sind eine ergänzende, subsidiäre Schwelle zu den Umsatzschwellenwerten.
Die Wettbewerbsbehörden der beiden Länder, deutsches Bundeskartellamt und österreichische Bundeswettbewerbsbehörde, haben am 14. Mai 2018 den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens veröffentlicht, dessen finale Fassung in der Praxis für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Transaktionswert-Schwellen sorgen soll. Taylor Wessing hat im Rahmen der öffentlichen Konsultationsphase zu dem Entwurf des Leitfadens Stellung genommen.
Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
Sollten Sie Interesse an den neuen Transaktionswert-Schwellen oder an anderen kartellrechtlichen Themen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.
von mehreren Autoren
von Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dipl.-Volkswirt und Dr. Stefan Horn, LL.B.