Speaker
Grundsätzlich gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) auch für Unternehmen aus der Kredit- und Versicherungswirtschaft. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen können auch als (un-)mittelbare Zulieferer von Unternehmen aus der Realwirtschaft zu überprüfen sein.
Dennoch gelten branchen- und produktbezogene Besonderheiten. So führt das BAFA in seiner Handreichung bspw. aus, was mit Blick auf Refinanzierungsgeschäfte, Factoring, Leasing etc. zu berücksichtigen ist.
In unserem Webinar besprechen Expert:innen von Taylor Wessing die Inhalte der neuen Informationen des BAFA und erklären deren Aussagegehalt.
Fragen zum Webinar beantwortet Ihnen gern Martin Hintze: