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LkSG – BAFA veröffentlicht Handreichung für die Finanzbranche

    • - CEST

Grundsätzlich gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) auch für Unternehmen aus der Kredit- und Versicherungswirtschaft. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen können auch als (un-)mittelbare Zulieferer von Unternehmen aus der Realwirtschaft zu überprüfen sein.

Dennoch gelten branchen- und produktbezogene Besonderheiten. So führt das BAFA in seiner Handreichung bspw. aus, was mit Blick auf Refinanzierungsgeschäfte, Factoring, Leasing etc. zu berücksichtigen ist.

In unserem Webinar besprechen Expert:innen von Taylor Wessing die Inhalte der neuen Informationen des BAFA und erklären deren Aussagegehalt.

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