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"Greenwashing" kann teuer werden

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Ein neuer Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu sog. Green Claims sieht detaillierte Anforderungen für Informationspflichten und die Belegbarkeit bei umweltbezogener Werbung vor. Der Entwurf soll die Richtlinie „zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (COM 2022 (143)) ergänzen, die u.a. die Verwendung bestimmter umweltbezogener Claims und Nachhaltigkeitssiegel ganz verbieten will.

Die Kommission plant den Richtlinienentwurf offiziell am 22. März 2023 im Rahmen des „Verbraucherpakets“ vorstellen. Der Handelsverband informiert Sie bereits kurz danach über die Themen, die auf den Handel zukommen.

Mit der neuen Richtlinie sollen europaweite, einheitliche Standards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung geschaffen werden. Diese Maßstäbe gehen deutlich über die bisher von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen an die Nachweisbarkeit von umweltbezogener Werbung hinaus. Die EU-Mitgliedstaaten sollen künftig abschreckende Strafen gegen Unternehmen verhängen können, die unbegründete Umweltaussagen über ihre Produkte machen. Derartige Bußgelder sind im Österreichischen Werberecht (UWG) Neuland und könnten erhebliche wirtschaftliche Risiken für werbende Unternehmen bedeuten.

Unsere Expert:innen Martin Prohaska-Marchried und Martina Stranzinger werden erläutern, was auf Sie im Handel nach dem Entwurf der Green Claims Richtlinie zukommen kann.

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