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Zum 1. Januar 2023, in knapp vier Monaten, tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Zur Unterstützung der Vorbereitungen auf diese Anforderungen bietet die VDMA Abteilung Recht exklusiv für VDMA-Mitglieder ein Webinar zu dem Thema Umsetzung der Anforderungen des LkSG in den vertraglichen Beziehungen mit Lieferanten an.
Dr. Martin Rothermel, Partner der Anwaltskanzlei Taylor Wessing, ist Experte in der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes und hat den ersten Gesetzeskommentar dazu verfasst. Er erörtert mit praktischen Beispielen, konkreten Formulierungen und vielen praktischen Hinweisen, wie die vom LkSG im eigenen Geschäftsbereich und insbesondere auch gegenüber Lieferanten geforderten Regelungen umgesetzt werden können.
Dazu gehören z.B. im Bereich Prävention:
Dazu gehören z.B. im Bereich Abhilfe:
Maßnahmen, die eine Veränderung bzw. Beendigung oder jedenfalls Minimierung eines Risikos bewirken.
Für kleinere Unternehmen kann insbesondere die Überlegung interessant sein, Ihren Kunden ein alternatives eigenes „Small Package“ anzubieten.
Das Seminar richtet sich an Praktiker die sowohl aus der Perspektive größerer Unternehmen als auch kleinerer Unternehmen mit solchen Inhalten und einem sinnvollen Umgang damit sowie etwaigen Wirksamkeitsrisiken befasst sind. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Veranstaltung wird von VDMA organisiert und durchgeführt.