Am 17. Dezember 2021 läuft für die Mitgliedstaaten der EU die Umsetzungsfrist der EU-Whistleblowing-Richtlinie ab. Man muss kein Prophet sein, um in Anbetracht der Regierungsbildung vorhersagen zu können, dass Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt kein Hinweisgeberschutzgesetz oder Ähnliches in Umsetzung der Richtlinie verabschiedet haben wird. Was bedeutet das für die Unternehmen und deren Compliance-Abteilungen mit Blick auf die operative Umsetzung ihrer Whistleblowing-/ und Investigationsprozesse?
Dies und brandaktuelle Entwicklungen rund um das Thema Whistleblowing beleuchten Jan-Patrick Vogel und Dr. Martin Knaup anhand der folgenden Agenda:
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gern an Franziska Komoß: