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D-Day für das Whistleblowing: Was ändert sich ab 17.12.2021 für Unternehmen?

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Am 17. Dezember 2021 läuft für die Mitgliedstaaten der EU die Umsetzungsfrist der EU-Whistleblowing-Richtlinie ab. Man muss kein Prophet sein, um in Anbetracht der Regierungsbildung vorhersagen zu können, dass Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt kein Hinweisgeberschutzgesetz oder Ähnliches in Umsetzung der Richtlinie verabschiedet haben wird. Was bedeutet das für die Unternehmen und deren Compliance-Abteilungen mit Blick auf die operative Umsetzung ihrer Whistleblowing-/ und Investigationsprozesse?

Dies und brandaktuelle Entwicklungen rund um das Thema Whistleblowing beleuchten Jan-Patrick Vogel und Dr. Martin Knaup anhand der folgenden Agenda:

  • Die EU-Whistleblowing-Richtlinie und ihre operative Implementierung in das Unternehmen
  • Die Stellungnahme der EU Kommission: können konzernweite, zentrale Whistleblowing-Systeme noch aufrechterhalten bzw. implementiert werden?
  • Ab dem 17. Dezember 2021 gilt es (vielleicht): Erfüllt Ihr Unternehmen die regulatorischen Anforderungen an das Whistleblowing?
  • Und was ist wenn nicht? Compliance-Risiko für die Unternehmensleitung?
  • Gilt die EU-Richtlinie auch bei Fehlen eines deutschen Umsetzungsgesetzes nach dem 17. Dezember 2021 unmittelbar?
  • Whistleblower- und Beschuldigtenschutz als Aufgabe der Compliance
  • Aufklärung von Whistleblowing-Meldungen im Unternehmen nach den neuen Spielregeln

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Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gern an Franziska Komoß:

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