Das Webinar zum Thema "Detailfragen zur Einstufung in die neuen Beschäftigungsgruppen" gehört zur zweiteiligen Event-Reihe, die den Umstieg in das neue Gehaltssystem des Handels-Kollektivvertrags beleuchtet.
Konkret werden folgende Fragestellungen behandelt:
- Welche Zusatztätigkeiten führen zu einer höheren Einstufung (z.B. bei Reklamations- und Umtauschvorgängen, Bestellungen nicht nur auf Basis von Systemvorschlägen, Abrechnung barer und unbarer Zahlungsmittel, Verhandlungsführung, etc.)?
- Bei Vertretungsaufgaben:
- Wann ist ein Mitarbeiter von vorneherein in eine höhere Beschäftigungsgruppe einzustufen?
- Wann erhält er "lediglich" Vertretungsgeld?
- Wann erhält er kein höheres Entgelt?
- Wann hat er für beschränkte Zeit Anspruch auf das Gehalt der höheren BG?
- Was bedeutet "regelmäßige", "dauerhafte" und "zeitweise", "aushilfsweise" Tätigkeit bzw. Vertretung?
- Wie sind Markt-, Filial- und Abteilungsleitung einzustufen?
- Kann ein Mitarbeiter einer BG einen anderen Mitarbeiter derselben BG führen?