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6. Internationaler Wirtschaftsrechtstag

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Die Wirtschaft ist heutzutage global vernetzt. Fragestellungen mit internationalen Bezügen spielen deswegen bei einer Vielzahl von anwaltlichen Mandaten eine wachsende Rolle. Die Anwaltschaft selbst – sei es in Kanzleien oder Unternehmen – muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Für eine professionelle Beratung der Mandanten bedarf es einer konsequenten Spezialisierung, regelmäßiger Fortbildung und eines aktiven Netzwerkes.

Mit dem Internationalen Wirtschaftsrechtstag will die Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht allen diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen. Die virtuelle Tagung führt die grenzüberschreitend aufgestellten Rechtspraktiker/-innen aus Unternehmen und freien Kanzleien zusammen.

Unser Experte Martin Rothermel behandelt das Thema "Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum: ein internationaler Vergleich". Wie selbstverständlich gehen deutsche Kaufleute und mitunter auch Juristen oft davon aus, dass das gängige Sicherungsmittel des Eigentumsvorbehalts auch international Wirkung hat. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, da sich das Eigentum nach dem Recht des Landes richtet in dem sich die Ware befindet (lex rei sitae) und es ist eben nicht in allen Ländern möglich, Eigentumsvorbehalte zu vereinbaren, insbesondere kritisch sind erweiterte und oder verlängerte Eigentumsvorbehalte. Vielfach sind auch Formerfordernisse zu beachten.

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