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Alle deutschen Unternehmen sowie andere private und öffentliche Organisationen sind rechtlich verpflichtet, ihre IT-Infrastruktur zu schützen. Seit 2015 haben sich mit dem Erlass des IT-Sicherheitsgesetzes die rechtlichen Vorgaben jedoch deutlich verschärft. Nicht nur Betreiber sog. kritischer Infrastrukturen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung dramatische Folgen für die öffentliche Ordnung hätte, sondern auch Betreiber einfacher Webseiten müssen erhöhte Sicherheitsstandards gewährleisten. Im Rahmen des NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes und der seit Mai 2018 geltenden EU-DSGVO ist es - bußgeldbewehrt - weiter zu Verschärfungen kommen, insbesondere für Onlinemarktplätze, Suchmaschinen und Cloud Computing-Dienste. Ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird derzeit erarbeitet.
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