Eine sog. „Sunrise Period“ gibt es nicht. Stattdessen hat sich die DENIC zur Wahrung der Chancengleichheit für das „first come – first served“- Prinzip entschieden. Es gilt somit der Prioritätsgrundsatz. Schnelles Handeln ist daher wichtig, wenn vermieden werden soll, dass sich möglicherweise Trittbrettfahrer oder Domain-Grabber für Sie und Ihr Unternehmen wichtige Domains sichern!
Stichtag ist der 23.10.2009 – 09:00 Uhr.
Die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:
- Mindestlänge einer Domain: ein Zeichen
- Maximallänge einer Domain: 63 Zeichen
- Erlaubte Zeichen sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben A-Z sowie weitere Buchstaben gemäß der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien
- Bindestriche sind unzulässig an erste, dritter, vierter und/oder letzter Stelle der Domain
- Auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Ziffern-Domains sind damit zukünftig zulässig
- Ebenso zulässig sind nun Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder aber einer Top-Level-Domain (TLD) entsprechen.
Wenn diese Änderungen für Sie relevant sind und Sie sich eine oder mehrere dieser neuen Domains sichern möchten, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst umgehend an einen Internet Service Provider zu wenden.
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder aber Unterstützung bei der Domainsicherung oder aber bei Auseinandersetzungen mit Dritten aufgrund der nun vermutlich in großer Anzahl folgenden Domain-Neuanmeldungen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
E-Mail der Redaktion: newsletter@taylorwessing.com
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