Die Zinsschranke – Neue Chancen für Private Equity-Investoren?

Die als Teil der Unternehmensteuerreform ab Beginn des Jahres 2008 geltende Zinsschranke hat erhebliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Finanzierungsstrukturen. Die neue Zinsschrankenregelung hat die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen verändert und weicht von den bisher geltenden Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung grundlegend ab. Hinsichtlich bestehender Finanzierungsstrukturen gibt es zudem keinen Vertrauensschutz.

Insbesondere bei in- und ausländischen Private Equity-Investoren bestehen große Unsicherheiten, wie der Zinsaufwand steuermindernd gestaltet werden kann. Die Zinsschranke gefährdet zwar für eine Vielzahl von Unternehmen den steuerlichen Zinsabzug erheblich und stößt daher in der Wirtschaft und der Beraterschaft auf einhellige Ablehnung. Für Private Equity-Investoren eröffnet die Zinsschranke jedoch auch beachtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können sogar zu Gewinnern der Neuregelung werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Private Equity-Investoren die Zinsschranke gänzlich vermeiden und abweichend von den bisherigen Regeln ihren Finanzierungsaufwand voll umfänglich steuerlich abziehen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Erläuterung des angekündigten BMF-Schreibens durch Herrn Torsten Zwirner, Finanzreferent der Freien und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei - Vertretung beim Bund. Daran anschließend werden unsere Steuerexperten Gestaltungsmöglichkeiten für die Finanzierung von Private Equity-Investitionen vorstellen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung entnehmen Sie bitte der oben angefügten PDF-Datei.

06.03.2008
17.00 Uhr
Maritim Hotel, Frankfurt am Main

Speakers:

Document: