Vergaberecht Kompakt

Veranstaltung zur Einführung des „Kompaktkommentars Vergaberecht“

Die Bedeutung des Vergaberechts wächst ungebrochen. Es gibt kaum noch einen Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, in den das Vergaberecht keinen Einzug gehalten hat. Neben den klassischen Bau- und Dienstleistungsvergaben werden immer weitere Gebiete vom Vergaberecht erschlossen, in letzter Zeit verstärkt die Gesundheits- und Sozialdienstleistungen.

Neben der ständigen Aktualität besteht eine Schwierigkeit des Vergaberechts in der Unübersichtlichkeit der Regelungen. Nicht nur das Kaskadensystem mit GWB, VgV und Verdingungsordnungen, sondern auch diverse haushaltsrechtliche Regelungen und Vorschriften in Randbereichen, wie z.B. im StGB erschweren den Umgang mit der Materie Vergaberecht.

Der Kompaktkommentar Vergaberecht setzt an dieser Stelle an und fasst alle Themenbereiche des Vergaberechts in einem Band mit etwa 1.800 Seiten zusammen. Neben den „klassischen“ Vorschriften (GWB, VgV, VOL/A, VOB/A und VOF) umfasst er auch strafrechtliche Tatbestände (Stichwort: Korruption), haushaltsrechtliche Vorschriften, Landesgesetzgebung und europarechtliche Normen, wie zum Beispiel das Vertragsverletzungsverfahren. Einen derart umfassenden Kommentar gibt es in der vergaberechtlichen Literatur bisher nicht.

Am 29.05.2008 findet in Hamburg eine Tagesveranstaltung mit Vorträgen zu aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht sowie eine Podiumsdiskussion mit den Kommentatoren statt. Jeder Veranstaltungspunkt besteht aus einem Vortrag und einer anschließenden Diskussion mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Weitere Informationen über das Buch, die Kommentatoren sowie über die Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Flyer.

29.05.2008
09.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Taylor Wessing, Hamburg

Redner:

Externe Redner:

  • Stefan Kolbe, Lektor Wolters Kluwer /Werner Verlag
  • Michael Werner, Hauptverband Bauindustrie, Berlin
  • Uwe Scharen, BGH
  • Cornelia Gädigk, Oberstaatsanwältin, Hamburg
  • Dr. Nico Spiegel, Europäische Kommission, Brüssel
  • Reinhard Wilke, Richter am OVG und OLG Schleswig

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