Insolvenz und Vermögensabschöpfung

Seminar

Das Interesse des Insolvenzverwalters und der Gläubiger an Erhalt und Mehrung der Masse kann durch strafprozessuale Maßnahmen der Vermögensabschöpfung nachhaltig beeinträchtigt werden. Nicht selten offenbaren auch erst Ermittlungshandlungen die Insolvenzreife natürlicher oder juristischer Personen. In diesen Konstellationen ist es sowohl für Insolvenzverwalter als auch für Verteidiger oder sonstige rechtliche Berater der betroffenen Personen von Bedeutung, die Wechselwirkungen zwischen Insolvenz- und Strafprozessrecht rechtzeitig zu erkennen.

Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und Insolvenzverfahren laufen in solchen Fällen häufig parallel. Das Seminar stellt die Einzelheiten beider Verfahrensabläufe dar und richtet sich an Gläubigervertreter (Bankjuristen), Insolvenzverwalter sowie Strafverteidiger, die mit dem Ineinandergreifen der sich oft widersprechenden Regelungen des Insolvenzrechts und des Strafverfahrensrechts umgehen müssen. Anhand typischer Fallkonstellationen werden unter besonderer Berücksichtigung der zum 01.01.2007 erfolgten Änderungen der StPO sowie der nachfolgenden, nicht immer konsistenten Rechtsprechung Fallstricke aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten aus anwaltlicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht angeboten.

Weitere Informationen (auch zur Anmeldung) finden Sie unter
www.anwaltakademie.de

29.05.2009
9.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Hilton Hotel, Dortmund

Redner:

Externe Redner:

  • Gunnar Greier, Staatsanwalt, Köln