Frankfurter Tag des Arbeitsrechts Frühjahr 2011

Vortrags- und Workshop-Veranstaltung

Eingeleitet wird die Veranstaltung durch einen Vortrag von Herrn Hans-Jürgen Schäfer, Direktor des Arbeitsgerichts Offenbach, zum Thema „Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat“. Im Anschluss werden drei Workshops zu folgenden Themen angeboten:

 

Workshop 1:
Wann und wie muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber beteiligt werden?

Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts hat der Betriebsrat eine Vielzahl von Beteiligungsrechten unterschiedlicher Ausprägung. Im Workshop soll die Frage untersucht werden, bei welchen Maßnahmen des Arbeitgebers der Betriebsrat zwingend beteiligt werden muss und wann der Betriebsrat vom Arbeitgeber beteiligt werden kann/sollte. Dadurch erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die unterschiedliche Reichweite der diversen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Darüber hinaus werden taktische und/oder strategische Vorgehensweisen besprochen, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu verbessern.

Workshop 2:
In bester Verfassung? – Aktives Gesundheitsmanagement im Betrieb

Etwa 14 Tage im Jahr bleibt der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer wegen Krankheit seinem Arbeitsplatz fern. Mit der Tragweite der hierdurch entstehenden betrieblichen Beeinträchtigungen ist jedes Unternehmen tagtäglich konfrontiert. Der Umgang mit Krankheit im Betrieb beinhaltet von der Begründung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen – und damit weit mehr als nur die Entgegennahme von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Was kann und muss der Arbeitgeber beispielsweise tun, um die Gesundheit der Belegschaft zu erhalten? Wann darf er bestehende Vorerkrankungen schon im Bewerbungsverfahren abfragen? Was tun bei dem Verdacht, dass Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht wird? Im Rahmen all dieser Fragen bildet die Einbindung des Betriebsrats im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte einen zentralen Aspekt. Der Workshop zeigt auf, wo in der alltäglichen Personalarbeit rund um die Gesundheit besondere rechtliche Schwierigkeiten liegen und wie diese bewältigt werden können.

Workshop 3:
Quo vadis Zeitarbeit

Die Zeitarbeit scheint derzeit in einer Zangenbewegung von zwei Seiten in Frage gestellt zu werden. Auf der einen Seite hat das BAG festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig ist. Dies führt zu ganz erheblichen Folgen für etwa 3500 Personaldienstleister, bleibt aber auch für die Entleiher nicht ohne Auswirkungen. Auf der anderen Seite wird der Gesetzgeber aktiv: Unter dem Titel „Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ ist ein Gesetzentwurf in der parlamentarischen Debatte, der im Falle seiner Verabschiedung geeignet ist, die wirtschaftlichen Bedingungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern nachhaltig zu verändern. Hinzu kommen die Initiativen für einen Mindestlohn in der Branche. In diesem Workshop wollen wir diskutieren, welche Veränderungen in der Arbeitnehmerüberlassung zu erwarten sind und wie die Unternehmen unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats damit umgehen können.

14.04.2011
9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Taylor Wessing Frankfurt

Redner:

Externe Redner:

  • Hans-Jürgen Schäfer, Direktor des Arbeitsgerichts Offenbach