Forum Einzelhandel
Forum Einzelhandel: 5. Juli 2012, 9:00-14:00 Uhr
Einzelhandel und Raumordnung – Chancen und Risiken
Am 17. April 2012 wurde der Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW, sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel vom Kabinett gebilligt und einem breiten öffentlichen Beteiligungsverfahren zugeführt. Das Verfahren läuft bis Anfang Oktober 2012 – voraussichtlich im 1. Quartal 2013 ist mit der Inkraftsetzung zu rechnen. Derzeit sind die Inhalte des sachlichen Teilplans als „in Aufstellung befindlichen Ziele“ im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen und können daher in die Abwägung eingestellt werden. Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung sind die Ziele zu beachten, d.h. es liegt eine strikte Bindung vor. Folgende wesentliche Inhalte sind hervorzuheben:
- Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sind nur in zentralen Versorgungsbereichen (Innenstädte, Stadt- bzw. Ortsteilzentren) zulässig. Als zentrenrelevante Sortimente sind dabei mindestens die NRW-weiten zentrenrelevanten Leitsortimente einzustufen, zu denen im Vergleich zum bisherigen §24a LEPro nicht mehr die Sortimente Heimtextilien und Einrichtungszubehör zählen. Die Zielvorgabe bezieht sich auf die tatsächlich vorhandenen zentralen Versorgungsbereiche und – sofern von der Gemeinde vorgesehen – auch auf neu zu entwickelnde Bereiche.
- Für die Nahversorgung bestehen Ausnahmen, so dass die Realisierung großflächiger Lebensmittelmärkte auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche grundsätzlich möglich ist. Hierfür ist nachzuweisen, dass eine integrierte Lage in einem zentralen Versorgungsbereich nicht vorhanden ist, die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung die Bauleitplanung erfordert und zentrale Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
- Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten können – wie bisher auch – außerhalb zentraler Versorgungsbereiche angesiedelt werden. Dabei dürfen die zentrenrelevanten Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche betragen. Dieser Wert ist auf ein einzelnes Vorhaben zu beziehen und hat insbesondere Bedeutung für die Randsortimente von Möbelmärkten sowie für Mehrbranchen-unternehmen ohne eindeutigen Sortimentsschwerpunkt.
- Der Verfestigung und Erweiterung zentrenschädlicher Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ist entgegenzuwirken. Diese Vorgabe bezieht sich auf die räumliche Konzentration mehrerer, auch nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe und hat damit insbesondere Bedeutung für Fachmarktagglomerationen und Nahversorgungsstandorte mit ergänzenden zentrenrelevanten Nutzungen.
Wir freuen uns, mit Ihnen die kommenden Anforderungen im großflächigen Einzelhandel zu diskutieren. Detaillierte Informationen zu den Themen, den Referenten und zum Veranstaltungsort entnehmen Sie dem unten beigefügten Flyer.
05.07.2012
09:00-14:00
Radisson Blu Hotel, Messe Kreisel 3, Köln