Der Prokurist: Stellung, Rechte und Pflichten

Dashöfer Praxisseminar

Die Prokura ermächtigt den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen eines Handelsgewerbes. Die Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht. Im Gegensatz zu anderen Vertretungsformen ist die rechtliche Wirkung der Prokura gesetzlich ausgestaltet und nach außen sichtbar.

Die Position des Prokuristen ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die man als Prokurist genau kennen sollte. Dies gilt umso mehr, als dass Prokuristen häufig Teile der eigentlichen Geschäftsleitungsaufgaben wahrnehmen und die Prokura regelmäßig die Vorstufe für den nächsten Schritt zum Geschäftsführer ist.

In unserem Praxisseminar werden Sie umfassend über die rechtliche Stellung des Prokuristen, seine Vollmachten und Haftungsrisiken informiert. Erfahren Sie weiterhin, welche Arten der Prokura es gibt und wie diese die Gestaltung des Arbeitsvertrages beeinflussen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der oben angefügten pdf-Datei.

28.05.2008
Berlin

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