Breakfast@TaylorWessing - CGZP-Begründung des BAG bringt Klarheit

Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember 2010 eine für die Zeitarbeitsbranche weitreichende Entscheidung über die Tariffähigkeit der CGZP getroffen. In der Folge werden eine "equal pay"-Klagewelle, Nachforderungen der Sozialversicherungsträger in dreistelliger Millionenhöhe und zahlreiche Insolvenzen von betroffenen Zeitarbeitsunternehmen befürchtet.

In unserer Breakfast-Veranstaltung wollen wir uns auf Grundlage der dann vorliegenden schriftlichen Begründung des BAG mit den zu erwartenden Folgen der Entscheidung und den Möglichkeiten der Risikobegrenzung für Ihr Unternehmen aus arbeits-, sozial- und insolvenzrechtlicher Perspektive auseinandersetzen. Darüber hinaus besteht nach Ende der Veranstaltung die Möglichkeit zu einem Meinungsaustausch mit unseren Rechtsexperten.

Die weiteren Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:
Düsseldorf: Dienstag, den 01.03.2011
Frankfurt: Mittwoch, den 02.03.2011
Hamburg: Montag, den 07.03.2011

Alle weiteren Informationen zum Programm können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

09.03.2011
09.00 - 11.30 Uhr
Taylor Wessing München

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