Breakfast@Taylor Wessing: Die Betriebsratswahl 2010 aus Sicht des Arbeitgebers
In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai 2010 werden die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. Der Arbeitgeber ist in aller Regel sehr daran interessiert, die ordnungsgemäße und zügige Abwicklung der Wahl sicherzustellen.
Dabei sollte der Arbeitgeber insbesondere in der Lage sein, Verstöße gegen das geltende Wahlrecht, z.B. bei der Bestimmung der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Arbeitnehmerzahlen, aufzudecken. Nur dann kann er sachgerecht entscheiden, ob und in welcher Form gegebenenfalls Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen ist.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Arbeitgebersicht unerlässlich, sich mit den Grundzügen des Wahlverfahrens und typischen Problemstellungen vertraut zu machen. Darüber hinaus kann es sich als sehr hilfreich erweisen, eine praxisnahe Handhabung sowie die wichtigsten Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers im Vorfeld der Betriebsratswahl zu kennen.
Da die Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der hierzu erlassenen Wahlordnung sehr komplex sind, würden wir uns freuen, Ihnen im Rahmen der oben angekündigten Veranstaltung einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Punkte geben zu dürfen.
11.02.2010
08.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Taylor Wessing Frankfurt