Commodities und Internationaler Handel
Wir unterstützen unsere Mandanten bei ihren Exportgeschäften durch zweckmäßige Gestaltung ihrer internationalen Handelsverträge - auch nach UN-Kaufrecht - und unterrichten über die rechtlichen Möglichkeiten der Außenwirtschaftsförderung. Wir beraten zu internationalem Handel, Kauf- und Verkaufsvereinbarungen sowie zu der dazugehörigen Dokumentation wie z.B. Dokumentenakkreditive, Zahlungsmodalitäten und Handelsfinanzierung.
Sollten es zu Streitigkeiten - zum Beispiel zu Gewährleistungsfällen - kommen, stehen wir bei Verfahren vor den deutschen und englischen Handelsgerichten - sowie bei Schiedsverfahren vor den führenden branchenbezogenen Schiedsgerichten in London und Hamburg - zur Verfügung. Zu unseren Mandanten zählen u.a. internationale Handelsunternehmen, Warenhersteller, Importeure und Exporteure. Besondere Erfahrung haben wir mit Commodity Verträgen (einschließlich Öl, Gas, Kohle, Stahl, Futtermittel und Getreide, Reis, Speiseöl, Zucker, Kaffee und Kakao) und mit Schiedsverfahren nach den Vorschriften verschiedener Institutionen einschließlich ICC, LCIA und DIS sowie in spezialisierten Branchen z.B. vor GAFTA, FOSFA, RSA, SAL, FCC, Hamburger freundschaftliche Arbitrage, Waren-Verein Hamburger Börse etc.