Immobilienrecht
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Practice Department Immobilienrecht von Taylor Wessing trägt wesentlich zu der strategischen Ausrichtung unserer Sozietät bei. Als europäische Kanzlei verfügen wir über hoch spezialisierte Beraterteams im UK, in Deutschland und in Frankreich, die ein breit gefächertes Spektrum erstklassiger Leistungen und einen einzigartigen Erfahrungsschatz bieten.
Leistungsbereiche
- Anlagenbau und privates Baurecht
- Architektenrecht
- Dispute Resolution im Öffentlichen Recht
- Eigennutzung
- Immobilienentwicklung
- Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung
- Immobilienfinanzierung und Bankrecht
- Immobilieninvestment
- Notariat
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Umweltrecht
- Wohnimmobilien
Unsere Teams begleiten bei der Durchführung aller nationalen und internationalen Immobiliengeschäfte, dazu zählen u. a. Investitionsberatung, Finanzierungsgestaltung, Entwicklungsprojekte (einschließlich streitiger und nicht-streitiger Bauvorhaben, Ingenieurwesen und Projektsteuerung), planungs- und umweltrechtliche Fragen sowie die Beratung zur Eigennutzung. Daneben beraten unsere Immobilienrechtsexperten auch zu den passenden steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Unser eng verknüpftes internationales Netzwerk ermöglicht uns die Erstellung maßgeschneiderter Lösungen, die den unterschiedlichen Anforderungen unserer nationalen und multinationalen Mandanten gerecht werden. Durch unsere tief greifende Erfahrung in der Betreuung grenzübergreifender Projekte zusammen mit unserer ausgezeichneten Kenntnis der jeweiligen örtlichen Rechtssituation unterstützen wir unsere Mandanten bei der erfolgreichen Abwendung von Problemen, die außerhalb ihres lokalen Gerichtsstands auftreten können.
Die Taylor Wessing Praxis Immobilienrecht bietet jederzeit eine an den speziellen Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtete Beratung. Wir stellen für jeden Mandanten ein partnergeführtes Team von Experten zusammen, ermitteln frühzeitig die Hauptproblemfelder und bieten kreative, umsetzbare Lösungen und praxisorientierte Beratung auf allen Ebenen.
Unser breit gefächertes Mandantenspektrum umfasst sowohl private Investoren und Bauträger als auch große Einrichtungen, Immobilienunternehmen, multinationale Konzerne und Behörden. Wir vertreten außerdem Großbanken bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung.
Wir verfügen über anerkannte Fachkenntnis in den Bereichen Bank, Bauleistungen und Ingenieurswesen, Unternehmensparks & Einkaufszentren, wohltätige Organisationen, Bau- und Abrissunternehmen, Energie, Franchising, Gesundheitswesen, industrielle und institutionelle Investoren im In- und Ausland, Freizeitindustrie, Bürowesen, Behörden, Telekommunikation, Transport, Entsorgung sowie Wasser- und Abwasserwirtschaft.
Das Practice Department Real Estate wird in Deutschland von Jan Wunschel, in England von Adam Marks und in Frankreich von Olivier de Chazeaux geleitet.
Weiterführende Informationen zu verwandten Rechtsgebieten finden Sie unter folgenden Links: