Geschmacksmusterrecht
Der Inhaber eines eingetragenen Geschmacksmusterrechts besitzt ein Ausschließlichkeitsrecht, mit dessen Hilfe er eine anderweitige Nutzung des geschützten Designs für Produkte untersagen kann. Registrierte und unregistrierte Geschmacksmusterrechte bieten innovativen Unternehmen und Rechteinhabern Schutz vor Nachahmern und Produktpiraten. Die Gestaltung eines Produktes kann in einigen Ländern darüber hinaus durch Bestimmungen des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts geschützt sein.
Taylor Wessing verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in streitigen und nichtstreitigen Angelegenheiten im Bereich des Geschmacksmusterrechts. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau eines entsprechenden Portfolios, bei dessen Schutz, der Lizenzierung und Verwertung sowie bei der Unterbindung von Nachahmungen und Produktpiraterie.