Mergers & Acquisitions

Wir verfügen über weitreichende Erfahrung im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und transaktionsbezogenen Umstrukturierungen. Unsere Branchenkenntnis und das bei einer Vielzahl von Transaktionen gewonnene Know-how bilden die Basis für eine erfolgreiche Beratung.

Dabei sind hohe fachliche Qualifikation und Spezialisierung unserer im Transaktionsgeschäft tätigen Anwälte und deren Verständnis für die wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhänge Garant für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele unserer Mandanten. Unser Projektmanagement umfasst alle Phasen eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs, von der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung, der Durchführung der obligatorischen Due Diligence-Prüfung, über den Entwurf und die Verhandlung von Verträgen bis hin zur Phase der "Post-Closing-Integration". Bei grenzüberschreitenden Projekten ist Taylor Wessing als internationale Full-Service-Kanzlei hervorragend aufgestellt, in enger Zusammenarbeit der Anwälte der einzelnen Fachbereiche eine umfassende, integrierte Transaktionsberatung anzubieten.

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Transaktion liegt oft in einer frühzeitigen und sorgfältigen Planung, sowohl im Hinblick auf den Transaktionsprozess selbst als auch auf die spätere Integration des Zielunternehmens in die bestehenden Strukturen. Auf Wunsch bieten wir bereits in der Planungsphase eine umfassende Projektanalyse, die gewährleistet, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vorhabens die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten langfristig absichern. Dabei erfolgt die Weichenstellung häufig schon in der vorvertraglichen Phase im Rahmen der Verhandlungen über "Heads of Terms", den Abschluss eines "Letters of Intent" oder bei der Strukturierung des Verkaufsprozesses.

Unsere weitreichende Erfahrung bei der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen und vertiefte Branchenkenntnisse bieten die Gewähr dafür, dass die rechtliche Prüfung stets an den individuellen Anforderungen der Mandanten und den Besonderheiten des Zielunternehmens ausgerichtet wird. Dabei haben wir, in Deutschland wie auch im internationalen Verbund, die kritische Masse, um innerhalb weniger Tage ein eingespieltes Team von Gesellschaftsrechtlern und Spezialisten anderer Fachbereiche bereitzustellen.

Die Entwicklung und wirksame Umsetzung einer effizienten Steuergestaltung ist von zentraler Bedeutung für die meisten Transaktionen. Deshalb haben wir ein Kernteam auf diesem Gebiet aufgebaut, das es uns ermöglicht, unseren Mandanten jederzeit erstklassige Lösungen zur Erreichung ihrer übergeordneten strategischen Ziele anzubieten.

Wir können diesen Service in Form einer ergänzenden Beratung neben den internationalen Steuerberatern unserer Mandanten erbringen oder auch die führende Rolle bei der steuerlichen Beratung und der Entwicklung einer für unsere Mandanten geeigneten Steuerstruktur übernehmen.

Beim Erwerb von börsennotierten Unternehmen beraten unsere hierauf spezialisierten Anwälte zu den besonderen Anforderungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der übrigen Aktionäre und des Kapitalmarkts an derartige Transaktionen stellt. Dabei treten wir für Bieter, Zielgesellschaften, begleitende Banken oder Organe der beteiligten Gesellschaften auf. Wir erstellen die notwendige Dokumentation, kommunizieren für unsere Mandanten mit den zuständigen Behörden sowie den Börsen und begleiten den Übernahmeprozess in allen Phasen bin hin zu einem evtl. nachfolgenden Squeeze out oder Delisting.

In allen gesellschaftsrechtlichen Transaktionen spielen Arbeitnehmerangelegenheiten eine wichtige Rolle. Unsere Spezialisten auf diesem Gebiet beraten in sämtlichen diesbezüglichen Angelegenheiten, einschließlich der Gestaltung von Management-Verträgen, Bonusprogrammen, Wettbewerbsbeschränkungen, Verhandlungen bei Entlassungen und der Fortgeltung von Arbeitnehmerrechten beim Betriebsübergang.

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