Zivil-, Handels- und Vertragsrecht & AGB
Die Mitglieder des Practice Departments Commercial & Distribution verfügen neben ihrer jeweiligen Spezialisierung selbstverständlich auch über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Allgemeinen Zivil- und Handelsrechts, dabei insbesondere des allgemeinen Vertragsrechts sowie des Kauf- und Werkvertragsrechts.
Die individuelle Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird von dem Spezialisten vorgenommen, der die jeweilige Branche und die darin gängigen rechtlichen Besonderheiten am besten kennt. Die interessengerechte Verteilung von Verantwortlichkeiten, Risiken und Haftung ist dabei von großer Bedeutung - sowohl im Verhältnis zwischen Unternehmern (B2B) als auch im Geschäft mit Verbrauchern (B2C)