Kooperations- und Joint Venture Verträge
Häufig beabsichtigen unsere Mandanten, eine wirtschaftliche Kooperation mit anderen Partnern einzugehen, ohne sich in gesellschaftsrechtlicher Form aneinander zu binden. Bei dieser Art des Joint Ventures geht es unseren Mandaten vornehmlich um die Bündelung von Kompetenzen der Vertragspartner, um Synergieeffekte herzustellen oder zu verstärken. Typische Joint Venture ergeben sich bei der Errichtung und Umsetzung von Großprojekten, zur Erschließung neuer Märkte, bei der Etablierung von Vertriebskanälen, in der Forschung & Entwicklung und in vielen weiteren Bereichen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung sowie beim späteren Vertragsmanagement. Als internationale Full-Service-Kanzlei sind wir in der Lage, alle rechtlichen Aspekte eines Joint Venture in der Beratung zu berücksichtigen, ggf. unter Hinzuziehung unserer Kollegen aus anderen Practice Departments.