Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiserecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Konzeption und rechtlichen Gestaltung ihrer nationalen und internationalen Vertriebssysteme. Unsere Beratung erstreckt sich auf die Auswahl der geeigneten Vertriebsform ebenso wie auf die Beantwortung strategischer und vertraglicher Fragestellungen sowie die Entwicklung von Kennzeichenstrategien einschließlich der Markenanmeldung vor nationalen und internationalen Behörden.
Die Aufgaben des Handelsvertreters umfassen insbesondere die Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland, die Marktbeobachtung sowie die Kundenberatung und -betreuung. Er ist für viele Unternehmen ein unersetzlicher Absatzmittler. Die individuelle Gestaltung des Handelsvertretervertrages ist deshalb von herausragender Bedeutung, angefangen von der Festlegung des Vertragsgebietes und des Umfangs des Vertriebsrechts über die Provisionsregelungen, Wettbewerbsklauseln sowie Berichts- und Marketingverpflichtungen des Handelsvertreters bis hin zu den Vereinbarungen bezüglich Vertragsdauer und -beendigung.
Über die Gestaltung der vertraglichen Beziehungen und die laufende Beratung im Tagesgeschäft hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei allen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Handelsvertretervertrages auftretenden Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters.
Wir gestalten für unsere Mandanten auch individuelle, auf deren betrieblichen Belange maßgeschneiderte Vertragshändlerverträge. Dabei berücksichtigen wir die regelmäßig auftretenden AGB-rechtlichen Aspekte ebenso wie die Vorgaben des an Bedeutung stetig zunehmenden europäischen und deutschen Kartellrechts. Streitigkeiten entstehen im Vertragshändlerrecht häufig erst nach Vertragsbeendigung, z.B. im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers. Wir stehen unseren Mandanten dabei schnell, effektiv und kostenbewusst zur Seite - innerhalb und außerhalb gerichtlicher Verfahren.
Der Wachstumstrend des Franchising ist auch im neuen Jahrtausend ungebrochen. Vor diesem Hintergrund ist eine strategische und konzeptionelle Beratung bei der Entwicklung des geeigneten Franchisesystems und der rechtlichen Umsetzung erforderlich. Das Practice Department Commercial & Distribution von Taylor Wessing verfügt über langjährige Erfahrung beim Aufbau von Franchise-Systemen und der Betreuung sowohl von Franchisegebern als auch von Franchisenehmern. Neben unserer gestaltenden Tätigkeit vertreten wir unsere Mandanten auch in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Vertragspartnern oder Dritten.