Arbeitsrechtliche Aspekte von Outsourcing

Wir beraten Mandanten aus dem öffentlichen und privaten Sektor zu den arbeitsrechtlichen Aspekten der gesamten unternehmerischen Tätigkeit. Dabei berücksichtigen wir nationales und europäisches Recht hinsichtlich (Massen-) Entlassungen und Betriebsübergängen. Selbstverständlich integrieren wir in unsere Beratung auch die Folgen eventueller Haftungsfälle für die betriebliche Altersversorgung - insbesondere im Zusammenhang mit der Auslagerung betrieblicher Aktivitäten auf Drittanbieter.

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