Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts genießen wir europaweit einen ausgezeichneten Ruf. Unser Practice Department besteht aus über 50 Rechtsanwälten, darunter 15 Partner, die grenzübergreifend in verschiedenen Jurisdiktionen arbeiten.
Wir legen größten Wert auf eine mandantenorientierte, von Partnern geführte Vorgehensweise und beraten in sämtlichen Bereichen des komplexen Sektors Arbeitsrecht. Unsere Mandanten erhalten wirtschaftliche und maßgeschneiderte Lösungen für ihre individuellen Bedürfnisse.
Taylor Wessing berät in allen Aspekten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber des öffentlichen als auch des privaten Sektors, mittelständische Unternehmen ebenso wie multinationale Konzerne. Natürlich unterstützen wir auch zahlreiche Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte, Partner und Treuhänder in ihren arbeitsrechtlichen Belangen.
Leistungsbereiche
- Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle
- Arbeitsrechtliche Aspekte von Outsourcing
- Arbeitsrechtliche Strategieberatung
- Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Vermeidungsstrategien
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebliche Altersversorgung
- Immigration
- Internationales Arbeitsrecht
- Kollektivarbeitsrecht
- Post-Merger-Integration
- Strukturierung von Vertragsbeziehungen
- Umstrukturierung und Betriebsänderungen
Heutzutage müssen Arbeitgeber mit den rasant wachsenden Anforderungen des Arbeitsrechts Schritt halten. Unser Ansatz ist deshalb multinational und europäisch: Wir berücksichtigen den Einfluss des Europarechts auf das Arbeitsrecht und sind zugleich auch mit den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen bestens vertraut. Die Mitglieder des Practice Departments arbeiten an unseren Standorten in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, London, München und Paris. Jedes dieser Büros verfügt über ein hoch qualifiziertes und flexibles Team.
Wir wissen, dass für unsere Mandanten - ob für Unternehmen oder Privatpersonen - arbeitsrechtliche Themen zu den wichtigsten und sensibelsten Bereichen zählen.
Das Practice Department Arbeitsrecht wird in Deutschland von Dr. Thomas Griebe, in England von Carolyn Saunders und in Frankreich von Claudia Jonath geleitet.