Mitarbeitervergünstigungen

Mitarbeitervergünstigungen sind ein zentraler Bestandteil unserer steuerrechtlichen Praxis. Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, die steuereffizientesten Lösungen für Unternehmen zu finden, die Anreize für ihre Angestellten und Geschäftsführer schaffen möchten, aber auch für die Angestellten und Geschäftsführer selbst. Das Team arbeitet eng mit unseren Arbeits- und Gesellschaftsrechtsexperten zusammen.

Aber die Arbeit des Teams ist nicht auf reine Steuerfragen beschränkt. Die Gestaltung und Umsetzung von Aktienplänen (und die Beratung zur Incentivierung über unmittelbaren Aktienbesitz) beinhaltet die Berücksichtigung einer Reihe von Fragen, die unter anderem die Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen auf die Buchführung, Wertpapiergesetze und Finanzierungshilfen betreffen.

Das Team verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in Bezug auf Mitarbeiteranreizsysteme, die ihnen den größtmöglichen Vorteil versprechen. Darüber hinaus beraten wir in Hinblick auf Mitarbeiteranreize und –besteuerung bei der Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung über die Beschaffung von Risikokapital oder privatem Beteiligungskapital bis hin zur Fusion oder Übernahme und dem Gang an die Börse.

Mitarbeiteranreize im Vereinigten Königreich. Unser Team in UK bietet Beratung in Bezug auf lokalspezifische Mitarbeiteranreizmodelle:

Maßgeschneiderte Lösungen. Das Team bietet außerdem Beratung in Bezug auf Einmallösungen für Angestellte, geschäftsführende und nicht geschäftsführende Direktoren und Berater, und entwirft derartige unternehmensspezifische Lösungen.

Unternehmensführung. Das Team berät bei Fragen zur Unternehmensführung, die durch die Bereitstellung von Mitarbeiteranreizen in Form von Kapitalbeteiligungen  entstehen. Wir bieten Beratung in Bezug auf die Einhaltung von Richtlinien für institutionelle Investoren und der Anforderungen des Companies Act, die bei der Bereitstellung von Aktien oder Aktienoptionen zu beachten sind.

Arbeitsrechtlicht. In enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsrecht-Team berät das Team in Bezug auf die Auswirkungen des Endes der Beschäftigung auf eine bestehende Aktienoption oder Kapitalbeteiligung und etwaige steuerliche Konsequenzen. Außerdem bieten wir Beratung zur Gestaltung von Angebotsschreiben und Arbeitsverträgen in Bezug auf Aktienoptions- oder Kapitalbeteiligungsmodelle.

Kapitalbeteiligungen. Das Team entwirft steuereffiziente Methoden, wie Angestellte direkt in das Gesellschaftskapital ihres Arbeitgebers investieren können. Wir beraten bei allen Aspekten der steuerlichen Behandlung von beschäftigungsbezogenen Wertpapieren von deren Erwerb bis zur Veräußerung; dies beinhaltet auch die neuen Einschränkungen bei den Wertpapierregelungen und Leistungen aus Wertpapieren nach deren Erwerb.

Migration. Das Team verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen, die sich in Deutschland, Frankreich oder dem Vereinigten Königreich niederlassen möchten, bei der Ausweitung ihrer bestehenden Anreizsysteme mit Aktienoptionen und Kapitalbeteiligungen auf ihre Mitarbeiter in Deutschland, Frankreich oder im Vereinigten Königreich. Die Beratung umfasst Fragen im Zusammenhang mit Steuer, Buchführung, Unternehmensführung und Finanzdienstleistungen.

Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Einer der Hauptaspekte der Arbeit des Teams ist die Beratung bezüglich Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, die im Zusammenhang mit den Leistungen an die Mitarbeiter zu zahlen sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei diesen Leistungen um Barzahlungen bei Ende der Beschäftigung oder um aktienbasierte Anreize handelt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung dieser Lösungen, um steuerliche Belastung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter möglichst gering zu halten.

Gestaltung und Umsetzung von Plänen. Das Mitarbeitervergünstigungsteam verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung einer Reihe von Aktienoptionsmodellen, darunter:

  • Steuereffiziente, beliebig gestaltbare Anreizsysteme für leitende Angestellte („EMI“) im Vereinigten Königreich
  • Aktienoptionspläne („CSOPs“)
  • Abzug eines Sparbetrags vom Lohn („SAYE“) bei der gesamten Belegschaft
  • Aktienerwerbspläne („SIP“)
  • Nicht anerkannte Lösungen, wenn steuereffiziente Modelle nicht anwendbar sind.

Das Team berät ferner in Bezug auf wertorientierte Aktienoptionsmodelle, Modelle mit verzögerten Prämienzahlungen und langfristige Anreizsysteme.

Transaktionen. Bei der Beratung in Bezug auf Mitarbeiteranreize im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen und Börsengängen arbeitet das Team eng mit der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht zusammen.