Besteuerung von Finanzierungen
In enger Zusammenarbeit mit der Praxisgruppe Finanzen berät die Praxisgruppe Steuerrecht insbesondere zu
- Steuerfragen von Finanzierungsstrukturen (z.B. Quellensteuern und Abzugsfähigkeit von Zinsen im Rahmen der sog. Zinsschranke und sonstige Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung).
- Steuerfragen bei einer Finanzierung mit begrenztem Rückgriff und Mezzaninen Finanzierungsinstrumenten (z.B. Wandelanleihe, Genussrechte, etc.).
- Steuerfragen bei der Finanzierung von Unternehmenskäufen und Refinanzierung bestehender Investitionen.