Besteuerung von Finanzierungen

In enger Zusammenarbeit mit der Praxisgruppe Finanzen berät die Praxisgruppe Steuerrecht insbesondere zu

  • Steuerfragen von Finanzierungsstrukturen (z.B. Quellensteuern und Abzugsfähigkeit von Zinsen im Rahmen der sog. Zinsschranke und sonstige Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung).
  • Steuerfragen bei einer Finanzierung mit begrenztem Rückgriff und Mezzaninen Finanzierungsinstrumenten (z.B. Wandelanleihe, Genussrechte, etc.).
  • Steuerfragen bei der Finanzierung von Unternehmenskäufen und Refinanzierung bestehender Investitionen.