Vermögensverwaltung

Der Erwerb, die Werterhaltung und Wertsteigerung sowie die Vermarktung von Grundvermögen führt zu komplexen rechtlichen Fragestellungen. Wir stehen Ihnen von den ersten Schritten der Planung eines Vorhabens bis zur eventuellen Verwertung des Objekts zur Seite. Wir helfen beim Erwerb von Grundvermögen, der Grundstücksverwertung durch Verkauf, Vermietung oder Verpachtung und bei der Konzeption von Wohnungseigentümergemeinschaften. Zu unserem Kompetenzspektrum gehört das Grundstücks- und Grundstücksverkehrsrecht, Bank- und Finanzrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, das Makler- und Bauträgerrecht, privates Bau- und Baubetreuungsrecht, Ingenieur- und Architektenrecht sowie Geschäftsraum-, Wohnraummiet- und Pachtrecht.

Wir vertreten unsere Mandanten bei der Konzeption, dem Abschluss und der Abwicklung aller erforderlichen Verträge. Wir verhandeln im Auftrag unserer Mandanten mit Behörden, Generalunternehmern, Ingenieuren, Architekten, Maklern und Finanzierungsinstituten. Im Falle von Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht