Immobilieninvestitionen – Erwerb und Veräußerung
Immobilientransaktionen sind und bleiben auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ein relevanter Faktor des Wirtschaftslebens. Die immobilienrechtliche Due Diligence gibt dem Kaufinteressenten Aufschluss über die Risiken eines avisierten Erwerbs, den Verkäufer sichert sie nicht zuletzt vor Gewährleistungsansprüchen. Taylor Wessing gestaltet und begleitet dieses Due-Diligence-Verfahren und integriert, soweit erforderlich, externe Berater in das Team oder und stellt Kontakte zu Kreditgebern her. Neben das traditionelle Immobilientransaktionsgeschäft treten in unserer Beratung auch innovative Konzepte wie der Immobilienerwerb im Wege des Anteilskaufs und im Rahmen insolvenzrechtlicher Gestaltungen. Eine umfassende und integrierte Beratung zu angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Steuer- und Gesellschaftsrecht ist durch die fachübergreifende und teamorientierte Ausrichtung von Taylor Wessing stets gewährleistet. Zu unserem Leistungsspektrum zält:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Gründung von Investmentvehikeln (wie z.B. Immobilienfonds, Joint Ventures, Personen- und Kommanditgesellschaften)
- Immobilien- und sonstige Vermögensverwaltung
- Grenzüberschreitende Investitionen und ihre Gestaltung
- Planungs-, bau- und umweltrechtlicher Fragestellungen
- Immobilienfinanzierung.
Unser Anspruch und unser Ziel sind es, unsere Mandanten bei der Wertschöpfung und ihren Geschäftserfolgen praxisorientiert, nachhaltig und schnell zu unterstützen.
Zu unserer breiten Mandantenbasis zählen große Institutionen, Immobilienfonds, Pensionskassen, Staatsfonds, private Kapitalanleger sowie Banken.