Erbfolge- und Nachlassplanung (einschließlich Testamente und Erbverträge)

Wir beraten Einzelpersonen und Familien mit hohem Eigenkapital bei ihrer Nachlassplanung. Grundlage dafür ist ein umfassendes Verständnis der Interessen und Ziele der betreffenden Person/Familie sowie eine detaillierte Analyse ihrer gegenwärtigen Vermögensstruktur. Die Umsetzung der geplanten Erbfolge beinhaltet in der Regel Steuerplanung, Gestaltung und Entwurf von Testamenten, Erbverträgen und gelegentlich Eheverträgen. Darüber hinaus beraten wir Erben bei komplexen Erbschafts- und Testamentsangelegenheiten und vertreten sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.

Es ist heutzutage nicht mehr ungewöhnlich, wenn Familienmitglieder einen Wohnsitz im europäischen Ausland, in den USA oder anderswo haben und in verschiedenen Ländern rund um den Globus Vermögen besitzen, wodurch sich das Testaments- und Erbverfahren unter Umständen erheblich komplizierter gestaltet. Die Kompetenzen unserer Rechtsanwälte umfassen internationale Testamentsangelegenheiten, den Entwurf von Testamenten und Erbschaftsverträgen in verschiedenen Rechtssystemen und das Zusammenspiel der unterschiedlichen erbrechtlichen Bestimmungen in den betroffenen Ländern. Mit Konzepten zum Vermögensschutz möchten wir die Schwierigkeiten vermeiden, die andernfalls bei Testamentsverfahren in unterschiedlichen Ländern entstehen können.