Planungs- & Umweltrecht
Das Planungs- und Umweltrecht gehört traditionell zu den Beratungsschwerpunkten von Taylor Wessing. Die Gruppe deckt die gesamte Bandbreite des Öffentlichen Rechts ab und berät große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand in allen regulatorischen Fragen – von A wie Abfallrecht bis Z wie Zuwendungsrecht. Besonders im Fokus stehen das öffentliche Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Haushalts- und Zuwendungsrecht, Privatisierungen und PPP-Projekte sowie das öffentliche Gesundheitsrecht. In all diesen Bereichen sind wir sowohl beratend als auch – soweit erforderlich – forensisch tätig.
Im Bau- und Planungsrecht beraten und vertreten wir Eigentümer, Investoren und die öffentliche Hand in allen rechtlichen Angelegenheiten im Lebenszyklus einer Immobilie – von der Baureifmachung eines Grundstücks über die Planung und Errichtung sowie die Umstrukturierung bis zur völligen Neubebauung. Wir arbeiten an der Gestaltung kommunaler Bauleitpläne mit, beraten im Zusammenhang mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge, der Erlangung der erforderlichen Baugenehmigungen sowie in Fragen der Grundstückserschließung. Dieses breite Know-how und unsere fundierte Erfahrung bringen wir insbesondere in großvolumige Projektentwicklungen (etwa im Einzelhandel, für Produktionsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude oder Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie) und in Immobilientransaktionen ein.
Ein breites Beratungsspektrum decken auch unsere Experten im Umweltrecht ab. Hier reicht die Bandbreite unserer Beratung vom Immissions- und Bodenschutzrecht über das Wasser- und Abfallrecht bis hin zum produktbezogenen Umweltrecht. Wir begleiten unsere Mandanten in hochkomplexen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für großtechnische Anlagen, gestalten Verträge über die Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und beraten Abfallerzeuger und -besitzer sowie kommunale Entsorgungsträger und Unternehmen der Entsorgungswirtschaft in allen Fragen des Abfallrechts. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr von umweltrechtlichen Ordnungsverfügungen, insbesondere im Bereich des Boden- und Grundwasserschutzes.
Auch im Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Bereich PPP / Privatisierungen verfügen die Spezialisten von Taylor Wessing über langjährige Erfahrung und breite Expertise. In diesen Tätigkeitsfeldern profitieren unsere Mandanten – Bundes-, Landes- und kommunale Behörden, Investoren sowie Antragsteller und Empfänger von Zuwendungen – von einer engen Verzahnung zwischen der öffentlich-rechtlichen Kompetenz und umfassendem Know-how im EU-Beihilfe- und Vergaberecht sowie einer speziellen Expertise im Preisrecht.
Ein weiterer Fokus unserer regulatorischen Beratung liegt auf dem öffentlichen Gesundheitsrecht. Hier beraten wir Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte im Zusammenhang mit behördlichen Zulassungen, der Finanzierung und der Gestaltung von Kooperationen. Außerdem zählen gesetzliche Krankenkassen und ihre Vertragspartner regelmäßig zu unseren Mandanten. Wir beraten sie im Krankenhausrecht, ärztlichen Berufsrecht, Vertragsarztrecht und dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und bieten ihnen als eine von wenigen deutschen Großkanzleien eine fundierte Beratung im Öffentlichen Recht und im Sozialrecht aus einer Hand.
Leistungsbereiche:
- Bauplanung- und Bauordnungsrecht, Fachplanungsrecht
- Besonderes Städtebaurecht und Denkmalschutzrecht
- Landesplanungsrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Umweltrecht
- Umweltvertäglichkeitsprüfungen


