Wettbewerbs- und Aufsichtsrecht in der Schiffahrts- und Logistikbranche
In der Schifffahrtsbranche sind Kooperationsformen zwischen Wettbewerbern weithin üblich. Große Container-Linienreedreien schlossen sich früher zu sogenannten "Konferenzen" zusammen und kooperieren heute, nachdem die wettbewerbsrechtliche Freistellung von Schifffahrtskonferenzen durch die EU Kommission aufgehoben worden ist, in Form von sogenannten Konsortien. Im Bereich von Tramp- und Tankreedereien sind Joint Venture- und Poolverträge gang und gäbe. Große Speditionen nutzen ihre Marktstellung, um bei von Ihnen eingeschalteten Frachtführern und Dienstleistern Sonderkonditionen zu erzielen. Derartige Kooperationen und Vorgänge können zu erheblichen wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Problemen führen. Die EU Kommission hat wiederholt wegen Preisabsprachen Bußgelder in Rekordhöhe gegen Container-Linienreedereien verhängt und erst 2010 einen Beschäftigungspool für den Einsatz notleidender, aufgelegter Containertonnage untersagt.
Wir haben schon in den 90-iger Jahren eine große Reederei in einem wegweisenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen eines verhängten Bußgeldes erfolgreich gegen die EU Kommission vertreten. Seither beraten wir regelmäßig Schifffahrtsunternehmen und Logistikdienstleister bei der Erstellung von Kooperationsverträgen und Einkaufsvereinbarungen, um wettbewerbsrechtliche bzw. kartellrechtliche Sanktionen, die für ein Unternehmen durchaus Existenz bedrohende Dimensionen annehmen können, zu vermeiden.